Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 04_2023-04-25-GR-Protokoll.pdf

- S.64

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- 444 -

Wir haben eine Warteliste eingeführt, weil
wir nicht nach dem Prinzip "Wer zuerst
kommt, mahlt zuerst" verfahren wollen. Wir
sind dem Tiroler Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz verpflichtet, das klare Reihungskriterien vorschreibt. Das heißt, wir
müssen natürlich den Kindern mit Kindergartenpflicht immer einen Platz geben, auch
jenen, die während des Jahres zuziehen.

Im Übrigen haben wir nicht von 70 Ablehnungen gesprochen, denn wir wissen nicht,
wie viele es gibt. Wir haben darauf hingewiesen, dass drei Kindergartengruppen geschlossen wurden und das betrifft ungefähr
70 Kinder. Wir haben auch von 300 Kindern
gesprochen, weil im Raum steht, dass
12 weitere Kindergartengruppen nicht eröffnet werden können.

Kinder, bei denen beide Eltern berufstätig
sind, haben alle schon alle Zusagen erhalten. Dann geht es darum, ob Eltern noch in
der Qualifikation sind oder ob sie vielleicht
noch einen Job finden. Wir müssen die Personen, die auf der Warteliste sind, entsprechend reihen. Das ist eine vorausschauende Tätigkeit, um mit der Situation und
dem Personal, das wir jetzt haben, richtig
umzugehen.

Es ist schon etwas verwunderlich, StRin
Mag.a Mayr. Laut Hochrechnung des Referates für pädagogische Personalorganisation können 12 Gruppen nicht eröffnet werden. In Deiner Stellungnahme in den Medien sagst Du, dass Du das nicht nachvollziehen kannst. Gleichzeitig steht es aber in
Deinem Antrag auf Seite zwei.

In Graz gab es keine solche Reihung und
kurz vor Weihnachten musste man den Eltern eines bestehenden Kindergartens sagen, dass in zehn Tagen das Kind keinen
Platz mehr hat. Genau das wollen wir vermeiden. Wir wollen, dass jene Zusagen, die
wir geben, auch halten. GR Mayer, ansonsten bin ich inhaltlich bei vielen Deiner Aussagen ganz bei Dir.
Was die Wortmeldung von GRin Mag.a Klingler-Newesely betrifft, habe ich mit
Mag.a Neu über den nächsten Antrag gesprochen. Wir haben uns auf diese drei
Dienstposten festgelegt, weil wir drei BereichskoordinatorInnen für die 30 Kindergärten benötigen. Ihre Aufgabe ist es, das Personal einzuschulen. Wenn wir den Beschluss fassen, können wir diese drei
Dienstposten ausschreiben und die Personen noch im Sommer einschulen.
Wenn es sinnvoll ist, weiter Personal aufzustocken, machen wir das, aber bitte keinen
Antrag ins Blaue hinein zu stellen. Ihr NEOS
habt gesagt, als es um die Mietpreisbremse
gegangen ist, es soll nicht mit Kanonen auf
Spatzen geschossen werden. Wir müssen
schon auch die Beschlüsse so fassen, dass
sie sinnvoll und zielführend sind. Dafür gibt
es die Expertise im Amt. Ich werde aus dem
Grund dem Zusatzantrag beim nächsten
Punkt nicht zustimmen.
GR Mayer: Ich werde diesem Zusatzantrag
der NEOS zustimmen, weil ich glaube, dass
diese drei zusätzlichen Kräfte einfach viel
zu wenig sind.
GR-Sitzung 25.04.2023

Es braucht da viel mehr maßnahmen. Wir
müssen wirklich ins Handeln kommen. Es
kann nicht sein, dass sich Eltern praktisch
schon vor der Geburt für einen Kindergartenplatz anmelden müssen. Ich kann Dir
Emails mit Ablehnungen zeigen, die wir bekommen haben. Da ist es egal, in welcher
Situation sich die Eltern befinden.
Ich verstehe die Kriterien, aber sie zeigen,
dass es viel zu wenig Arbeitskräfte in diesem Bereich gibt. Über die Bezahlung steht
in diesem Antrag nichts, aber sie muss natürlich deutlich erhöht werden. Man muss
jetzt ins Handeln kommen!
GR Mag. Falch: Ich habe der Vorlage entnommen, dass stark wachsende administrative Aufgaben auf die Kindergärten zu kommen. Da frage ich mich natürlich schon, ob
das wirklich zielführend ist, wenn man drei
Kräfte für 30 Kindergärten zur Verfügung
stellt. Wir sollten da gleich Nägel mit Köpfen
machen und den Antrag der NEOS unterstützen.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Wir sind nicht
beim Punkt "Einführung von administrativen
Assistenzkräften in städtischen Kindergärten und Schülerhorten". Das möchte ich
klarstellen, denn der Ergänzungsantrag betrifft den nächsten Punkt.
In der Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) ist das nicht so vorgesehen. Es
geht um die Nachvollziehbarkeit, die nicht
mehr gegeben ist, wenn man über einen
Zusatzantrag zu einem anderen Punkt der
Tagesordnung einbringt.