Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 04_2023-04-25-GR-Protokoll.pdf

- S.78

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- 458 -

Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
34.

MagIbk/57001/SP-OE-Ö25Ä/1
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. HW-OE2.17,
Hötting West, Bereich Sadrachstraße 5 (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
ÖROKO 2.0), gemäß § 32
TROG 2022

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.04.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 67 iVm § 63 TROG 2022 beschlossen.
35.

MagIbk/57002/SP-FW-HW/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HW-F43, Hötting West,
Bereich Sadrachstraße 5 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HW-F29), gemäß § 36 Abs.
2 TROG 2022

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.04.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 68 iVm § 63 TROG 2022 beschlossen.

GR-Sitzung 25.04.2023

36.

MagIbk/57043/SP-BB-HW/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HW-B30, Hötting West, Bereich Sadrachstraße 5 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. HWB4 und Nr. HW-B4/1), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2022

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.04.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
37.

MagIbk/49049/SP-BB-PR/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. PR-B39, Pradl,
Teilbereich zwischen Schutzengelkirche, Türingstraße und
Gumppstraße, gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2022

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen zum oben
genannten Entwurf eingegangen.
Die für die Umsetzung des Projektes erforderliche vertragliche Vereinbarung liegt von
den Projektwerbenden unterzeichnet vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig (bei Stimmenthaltung von
GRin Grégoire und GR Kunst, 2 Stimmen):
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.01.2023:
Der oben genannte Plan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen.