Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 04_Kurzprotokoll_26.04.2018.pdf
- S.10
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Anlage 3
Entwurf
(zu Punkt 8.)
Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom ... ,
mit der die Spielplatzordnung geändert wird
(Beschluss des Gemeinderates vom ... )
Art. I
Die Spielplatzordnung (Gemeinderatsbeschluss vom 21.11.1973 in der Fassung des Beschlusses vom 16.07.1992, 29.03.2001 , 18.06.2009, 14.04.2011 und vom 18. 06.2015) wird wie
folgt geändert:
1.
Die Promulgationsklausel hat zu lauten:
"Gemäß § 19 Abs. 1 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975, LGBI. Nr. 53,
zuletzt geändert durch das Gesetz LGBI. Nr. 32/2017, sowie gemäß § 6a Abs. 2 des LandesPolizeigesetzes, LGBI. Nr. 60/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBI. Nr. 56/2017,
wird zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf öffentlichen Spielplätzen verordnet: "
2.
§ 2 Abs. 8 hat zu lauten:
"Das Anlegen oder Unterhalten von Feuerstellen sowie die Benützung von Grill- und
Kochgeräten sind auf den Spielplätzen untersagt. Hievon ausgenommen sind der Betrieb der
durch die Stadt Innsbruck für diese Zwecke angelegten Feuerstellen sowie die Benützung
von Grillgeräten in diesen Feuerstellen und in den durch die Stadt Innsbruck für diese
Zwecke ausgewiesenen Grillzonen, jeweils täglich von 10:00 bis 20:00 Uhr. Die Feuerstellen
und sämtliche Grillgeräte dürfen ausschließlich mit Grillkohle betrieben werden ."
3.
Im § 10 erster Satz wird das Zitat "LGBI. Nr. 60/1976 , zuletzt geändert durch das Gesetz
LGBI. Nr. 01 /2014" durch das Zitat "LGBI. Nr. 60/1976 , zuletzt geändert durch das Gesetz
LGBI. Nr. 56/2017" ersetzt.
4.
Im § 10 zweiter Satz wird das Zitat "LGBI. Nr. 53/1975 , zuletzt geändert durch das Gesetz
LGBI. Nr. 76/2014" durch das Zitat "LGBI. Nr. 53/1975, zuletzt geändert durch das Gesetz
LGBI. Nr. 32/2017" ersetzt.
Art. 11
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Für den Gemeinderat:
Die Bürgermeisterin e.h.