Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 04_Protokoll_26.04.2018.pdf

- S.44

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 04_Protokoll_26.04.2018.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2018
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 193 -

Der Beschluss erfolgt gemäß § 66 Abs. 5
TROG 2016 unter der aufschiebenden Bedingung, dass dem parallel vorgelegten Flächenwidmungsplan die nach § 67 Abs. 2
TROG 2016 erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

schenwinkelweg und Baulandgrenzen (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr. IGB1a), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016,
3. Entwurf, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
36.

35.

Maglbk/19181/SP-BB-IG/1
Bebauungsplan Nr. IG-B8, Igls,
Bereich zwischen Igler Straße,
Hilberstraße, Grätschenwinkelweg
und Baulandgrenzen (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. IG-B1a), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016, 3. Entwurf

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen, eine davon
mit sieben Unterschriften, eingegangen. Sie
liegen dem Akt im Original bei.
In den Stellungnahmen wird die Straßenfluchtlinie im Bereich Serlesweg 8 beeinsprucht.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
eingehend beraten. Dabei kann festgestellt
werden, dass im gegenständlichen 3. Planentwurf aufgrund von gleichlautenden Stellungnahmen zum 2. Entwurf die Straßenfluchtlinie im Bereich Serlesweg 8 bereits
optimiert wurde. Eine weitere Veränderung
der Straßenfluchtlinie ist nicht vorgesehen.
Die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen liegen in ausreichend abgesicherter
Form vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.04.2018:
Der Bebauungsplan Nr. IG-B8, Igls, Bereich
zwischen Igler Straße, Hilberstraße, GrätGR-Sitzung 26.04.2018

Maglbk/21597/SP-BB-HW/1
Bebauungsplan Nr. HW-B17, Hötting-West, Bereich Planötzenhofstraße 29 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. HW-B4 und
Nr. HW-B4/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen, beide mit
jeweils sieben Unterschriften, eingegangen.
Sie liegen dem Akt im Original bei.
In den Stellungnahmen geht es um die Erhöhung der Baumassendichte und Bauhöhe.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
eingehend beraten. Dabei kann festgestellt
werden, dass die eingebrachten Stellungnahmen keine neuen Aspekte hervorgebracht haben.
Die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen liegen in ausreichend abgesicherter
Form vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.04.2018:
Der Bebauungsplan Nr. HW-B17, Hötting
West, Bereich Planötzenhofstraße 29 (als
Änderung der Bebauungspläne Nr. HW-B4
und HW-B4/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich