Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf

- S.126

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dung eines Teiles des Entgeltes für die vertragliche Leistungserbringung der Firma
nicht vertretbar sei. Vielmehr sollte der erfolgsorientierte 15 %ige Anteil des vereinbarten Entgeltes als Fixbetrag angeboten werden.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2010 wurde der Kontrollabteilung hierzu mitgeteilt,
dass noch keine entsprechende Beschlussfassung durch die Mitglieder des StS vorliege.
In ihrer Sitzung vom 09.03.2011 haben die Mitglieder des StS beschlossen, eine Arbeitsgruppe mit dem inhaltlichen Auftrag einzusetzen, die Neugestaltung der Kurzparkzonen im gesamten Stadtgebiet sowie die Vorbereitung einer EU-weiten Ausschreibung des Überwachungsauftrages ehestmöglich in die Wege zu leiten. Das Ergebnis dieser Arbeitsgruppe war bis Ende April 2011 den Mitgliedern des StS zu berichten. Daraufhin wurde der gegenständliche Akt gemäß Beschluss des StS vom
11.05.2011 den im GR vertretenen Fraktionen zur Information übermittelt und sollte in
der Folge im Rahmen einer Sitzung des erweiterten StS behandelt werden.
Hierzu teilte das Referat Präsidial- und Rechtsangelegenheiten der MA I im Rahmen
der Follow up – Einschau 2012 mit, dass derzeit keine Absicht eines politischen Gremiums erkennbar sei, diese Angelegenheit einer neuerlichen Behandlung zuzuführen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Im Zusammenhang mit den zum Überwachungsvertrag getroffenen Feststellungen
und Beanstandungen hat die Kontrollabteilung darüber hinaus angeregt, verschiedene Punkte des gegenständlichen Vertragswerkes zu adaptieren bzw. zu überarbeiten.
Im damaligen Anhörungsverfahren hat die MA I – Amt für Präsidialangelegenheiten
erklärt, dass sie bei der Adaptierung bzw. Überarbeitung des Überwachungsvertrages
gerne zur Verfügung stehe.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2009 hat die MA II – Amt für Strafen berichtet,
dass zwischenzeitlich ein adaptierter und aktualisierter Vertragsentwurf existiert, welcher in der Sitzung des Stadtsenates vom 20.01.2010 behandelt – allerdings noch
nicht beschlossen (vgl. Tz 12) – worden ist. Auch zum Zeitpunkt der Follow up – Einschau 2012 lag noch keine diesbezügliche Willensbildung eines politischen Gremiums der Stadtgemeinde Innsbruck vor.
Da eine Behandlung des Berichtes bis dato noch aussteht, wird
der Empfehlung der Kontrollabteilung in Zukunft entsprochen werden.

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Im Bericht vom 19.04.2010, Zl. KA-01591/2010, fasste die Kontrollabteilung ihre Ergebnisse über die Prüfung von Transferzahlungen an (und von) Gesellschaften mit
städtischer Beteiligung bezüglich der IVB und der IKB AG zusammen. Dabei führte
die Kontrollabteilung unter anderem aus, dass über die Vp. 1/875000-755110 – Laufende Transferzahlung Studentensemesterkarte seit dem Jahr 1996 (beginnend mit
dem damaligen Wintersemester 1996/1997) die 25 %ige Finanzierungsbeteiligung
der Stadt Innsbruck am gesamten Abtarifierungsverlust in Bezug auf die vergünstig-

Zl. KA-00379/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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