Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf
- S.129
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Zwei nach Durchführung des Anhörungsverfahrens und der letztjährigen Follow up –
Prüfung 2011 aus diesem Bericht offen gebliebene Empfehlungen der Kontrollabteilung waren Gegenstand der nunmehrigen Follow up – Einschau:
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Im Rahmen der Prüfung der Gebarung und Jahresrechnung 2010 der Stadtgemeinde
Innsbruck hat die Kontrollabteilung in Verbindung mit der Prüfung des Personalaufwandes in die unter dem Titel „Belastungszulage“ unter den Lohnarten 350, 354 und
teilweise 722 zur Auszahlung gelangten Entgelte Einsicht genommen.
Resümierend hat die Kontrollabteilung bemerkt, dass die Gewährung der Belastungszulage als Abgeltung für zeitliche Mehrleistungen in der Vergangenheit zwar eine gewisse Berechtigung gehabt haben mag, dieser Aspekt aus heutiger Sicht aber
nicht (mehr) zutrifft und diese zeitlichen Mehrleistungen von den Zulagenempfängern
nachweislich auch nicht erbracht werden. Die Kontrollabteilung hielt daher eine inhaltliche Evaluierung der Anspruchsvoraussetzungen und Neugestaltung dieser Zulage
für erforderlich.
Das in dieser Angelegenheit angesprochene Amt für Personalwesen hielt im Lichte
der historischen Entwicklung eine inhaltliche Betrachtung und Überarbeitung der Belastungszulage für angebracht und notwendig. Dabei wurde als Arbeitsziel angedacht, die Zulage im Nebengebührenkatalog dem Grunde nach zu beschreiben und
die Zulagenhöhe in Hundertsätzen des Gehaltes eines Beamten der Dienstklasse V,
Gehaltsstufe 2, festzusetzen.
Darüber hinaus wurde im Sinne einer anzustrebenden Reduzierung der derzeit bestehenden Vielzahl von Arbeitstiteln eine Prüfung empfohlen, inwieweit der Empfängerkreis der Belastungszulage unter drei verschiedenen Lohnarten erfasst werden
muss.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens teilte das Amt für Personalwesen mit, dass der
Empfängerkreis der Belastungszulage ab Jänner 2012 von drei auf eine Lohnart zusammengefasst werde.
Zum weiteren Fortgang im Rahmen der Follow up – Einschau 2011 befragt, hat das
Amt für Personalwesen bekannt gegeben, dass die Belastungszulage mittlerweile auf
eine Lohnart zusammengefasst worden ist.
Eine Nachfrage der Kontrollabteilung im Zuge der Follow up – Einschau 2012, inwieweit die vom Amt für Personalwesen angekündigte inhaltliche Betrachtung und Überarbeitung der Belastungszulage in der Zwischenzeit realisiert worden ist, hat ergeben,
dass die gegenständliche Thematik wegen der bereits angesprochenen Überarbeitung des Bauhofkonzeptes und der damit zusammenhängenden Aussetzung der
Neustrukturierung der Nebengebühren noch keiner Lösung zugeführt worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
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Im Kassenbestand enthalten war ein auf einem Bankkonto ausgewiesenes Guthaben,
welches zum Zeitpunkt der Durchführung der Kassaprüfung per 06.09.2011
€ 1.165,08 betrug. Die einzigen Kontobewegungen betrafen seit Jahren die an gefal-
Zl. KA-00379/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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