Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf

- S.135

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An der zuvor geschilderten Situation hat sich lt. IIG & Co KG auch im Zuge der Follow
up – Einschau 2011 nichts Wesentliches geändert, mit dem endgültigen Abschluss
der Nutzflächenerhebung und Erfassung in der Datenbank war bis spätestens Ende
Mai 2012 zu rechnen.
Auf die Nachfrage der Kontrollabteilung zum Stand der Angelegenheit im Zusammenhang mit der Follow up – Einschau 2012 informierte die IIG & Co KG, dass einerseits die Dateneingabe der noch nicht erfassten Nutzflächen im „Netframe“ inzwischen erfolgt sei und andererseits mit Hilfe der Servicebetriebe, Schulwarte und
Techniker die Aufmaßtabellen der noch fehlenden Objekte erhoben worden wären.
Somit seien sämtliche ausständigen Nutzflächen der Schulen, Kindergärten, Horte
etc. erhoben und in die Datenbank „Netframe“ eingepflegt worden. Die für die öffentlichen Gebäude zuständige Verwalterin habe stichprobenartige Überprüfungen vorgenommen, dabei aufgetretene Abweichungen seien korrigiert worden. Die Abrechnung
erfolgt zukünftig nach der Nettonutzfläche.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

24

Im Herbst des Jahres 2009 nahm die Kontrollabteilung eine Prüfung der Naturstrom
Mühlau GmbH vor. Der Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen der Naturstrom Mühlau GmbH, Zl. KA-05762/2009, wurde am 27.01.2010 fertiggestellt. Im Rahmen dieser Prüfung hatte die Kontrollabteilung einige Empfehlungen ausgesprochen, deren Realisierung im Zuge des seinerzeitigen Anhörungsverfahrens entweder zugesichert oder nach Möglichkeit bereits erledigt worden ist. Die
nach Durchführung des damaligen Anhörungsverfahrens und der vergangenen
Follow up – Prüfungen noch nicht realisierten Anregungen der Kontrollabteilung waren Gegenstand der nunmehrigen Follow up – Einschau 2012:

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Einleitend merkt die Kontrollabteilung an, dass die Naturstrom Mühlau GmbH im seinerzeitigen Anhörungsverfahren (begründet) einige Textziffern des Berichtes der
Kontrollabteilung zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erklärt hat. Um einerseits
die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu schützen und andererseits auch den inhaltlichen Zusammenhang des Berichtes aufrechtzuerhalten, ist der gesamte Bericht
der Kontrollabteilung über einstimmigen Beschluss des gemeinderätlichen Kontrollausschusses in der vertraulichen Sitzung des Gemeinderates behandelt worden.
Die aus Gründen des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses von der Naturstrom
Mühlau GmbH angeführten Textziffern des ursprünglichen Berichtes waren für die aktuelle Follow up – Einschau insofern nicht maßgeblich, als auf deren Darstellung zur
Gänze verzichtet worden ist und trotzdem alle Follow up-relevanten Empfehlungen in
diese Einschau mit aufgenommen werden konnten. Somit bleiben die von der Geschäftsführung der Naturstrom Mühlau GmbH punktuell angesprochenen Betriebsund Geschäftsgeheimnisse auch im Zuge der Follow up – Einschau 2012 gewahrt.

26

Die Kontrollabteilung empfahl in der Angelegenheit Dienstbarkeitsvertrag „Druckrohrleitung“, die Verhandlungen über den endgültigen Wortlaut ehestens wieder aufzunehmen. Vorrangiges Ziel müsse sein, einerseits den Beschluss des Stadtsenates
vom 09.03.2005 umzusetzen und anderseits den Dienstbarkeitsvertrag „Druckrohrleitung“ so rasch wie möglich zu unterfertigen sowie das für die Einräumung dieser

Zl. KA-00379/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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