Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf
- S.141
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gebliebenen Empfehlungen aus diesem Bericht wurde im Rahmen der aktuellen
Follow up – Prüfung erneut hinterfragt:
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Bei einer Reihe von überprüften Mietverhältnissen bemängelte die Kontrollabteilung,
dass die vertraglich vorgesehenen Wertanpassungen teilweise gar nicht bzw. allenfalls nur unregelmäßig durchgeführt worden sind. Dazu empfahl die Kontrollabteilung
generell, eine regelmäßige Anpassung der (Haupt-)Mietzinse entsprechend den mietvertraglichen Wertsicherungsmodalitäten vorzunehmen. Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren verwies die IIG & Co KG allgemein darauf, den (Vor-)Bericht der Kontrollabteilung zum Anlass zu nehmen (und dies die IIG & Co KG auch bereits vor Beginn der damaligen Prüfung beabsichtigt hatte), sämtliche Mietverhältnisse bzw.
Mietzinse einer eingehenden Prüfung zu unterziehen (z.B. Übereinstimmung Mietvertrag mit Erfassung in der EDV bzw. Vorschreibung an den Mieter). Dabei handelte es
sich um ein längerfristiges Projekt, wobei der Zeitpunkt des Abschlusses seinerzeit
noch nicht abgeschätzt werden konnte. Zum Thema der zukünftigen termingerechten
Valorisierung der Mietzinse wurde darauf verwiesen, dass dies spätestens mit Überarbeitung sämtlicher Mietverhältnisse sichergestellt sein würde. In der Follow up –
Einschau 2010 berichtete die IIG & Co KG erneut, dass im Jahr 2010 ein Projekt zur
Überprüfung aller Mietverträge gestartet worden wäre. In diesem Zuge sollten nicht
nur die Mietzinsgestaltung in den Verträgen, sondern auch die Wertsicherungsvereinbarungen überprüft werden. Aufgrund des Arbeitsumfanges wären bis zum damaligen Zeitpunkt rd. 1/3 der Verträge überprüft und bei Notwendigkeit EDV-mäßig korrigiert worden. Letztlich wurde darauf verwiesen, dass vorgesehen war, das Projekt
mit Jahresende 2011 abzuschließen. In der Folge wäre es sodann möglich, sämtliche
Mietzinse fristgerecht anzugleichen. Anlässlich der letztjährigen Follow up – Einschau
2011 zu dieser Thematik befragt, berichtete die IIG & Co KG, dass die Überprüfung
aller Wohnungs- und Geschäftsraummietverträge der IIG & Co KG im Frühjahr 2011
abgeschlossen werden konnte. Es wären rd. 6.000 Wohnungsmietverhältnisse und
ca. 250 Geschäftsraummietverträge auf ihre Übereinstimmung zwischen vertraglicher
Regelung und EDV-mäßiger Datenbankerfassung kontrolliert worden. Diese Überprüfung habe sich explizit auch auf die Titulierung und die Anwendung des „richtigen“
Hauptmietzinses sowie die Wertsicherungsvereinbarungen bezogen. Jene Mietverhältnisse, bei denen ein entsprechender Änderungs- bzw. Korrekturbedarf vermutet
wurde, wären vom Geschäftsbereich Rechnungswesen und/oder vom Servicebereich
Recht näher untersucht bzw. gegebenenfalls richtiggestellt worden. Ungefähr 65 %
dieser Fälle wären seinerzeit abgearbeitet gewesen. Die vollständige Beendigung
wurde bis Mitte Mai 2012 angekündigt.
In der nunmehr vorgenommenen Follow up – Einschau 2012 wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass die Einarbeitung der Erkenntnisse aus dem „Projekt Mietzinsüberprüfung“ in die von der IIG & Co KG verwendete Software am 07.12.2012 abgeschlossen werden konnte.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Weiters empfahl die Kontrollabteilung eine Überprüfung und Überarbeitung des Altdatenbestandes der Bestandnehmer hinsichtlich der EDV-mäßigen Erfassung des Vorschreibungstitels, allfällig berücksichtigter Zu- und Abschläge, der Wertsicherungsmodalitäten, der korrekten Wohnnutzfläche etc. Im Anhörungsverfahren pflichtete die
IIG & Co KG der Kontrollabteilung bei und sicherte die Umsetzung dieser Anregung
Zl. KA-00379/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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