Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf

- S.165

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Mit der Leistungserbringung am 02.07.2008 bzw. Rechnung vom 24.09.2008 waren
bereits 50 Stunden durch die Gesellschaft abgeleistet. Eine schriftliche Erweiterung
des Stundenkontingentes war auch in diesem Fall nicht aktenkundig. Aus Gründen
der Transparenz und Nachvollziehbarkeit wurde angeregt, künftig für die Beschaffung
von Dienstleistungen, welche das Stundenkontingent des ursprünglichen Auftrages
übersteigen, eine ergänzende Auftragsbestätigung des Vertragspartners einzuholen.
In diesem Fall verweist die Kontrollabteilung auf die in der vorhergehenden Tz 68
dargelegte Stellungnahme und wurde damit
der Empfehlung der Kontrollabteilung entsprochen.

70

Im Zuge ihrer Prüfung konstatierte die Kontrollabteilung, dass bis Ende Jänner 2012
noch keine Bestellung hinsichtlich der Beschaffung für eine künftige Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Fa. IBM gegeben worden war. Laut Aussage des Amtsvorstandes für Informationstechnologie und Kommunikationstechnik wird jedoch auch
in Zukunft für die Gewährung einer ordnungsgemäßen Aufrechterhaltung des Netzwerk- und Netzwerkmanagementbereiches der Stadt Innsbruck die Konsumation von
Servicestunden erforderlich sein.
Die Kontrollabteilung empfahl daher, die Bedingungen im Hinblick auf die Beschaffung eines hierfür vorgesehenen abrufberechtigten Stundenpools in jedem Fall mit
dem jeweiligen Vertragspartner schriftlich festzuhalten.
Mit der Vorlage der Vereinbarung vom 13.03.2012, abgeschlossen zwischen der
Stadt Innsbruck und A1-Telekom Austria AG, zur Bestellung von Dienstleistungen
(Stundenpool im Ausmaß von 100 Stunden) für das Jahr 2012 wurde
der Empfehlung der Kontrollabteilung entsprochen.

71

Die Applikation Personenkontenführung (PKF) wurde mit 04.03.2004 – vorbehaltlich
der zum damaligen Zeitpunkt noch zu behebenden Mängel – abgenommen. Mit diesem Tag trat die einjährige Gewährleistungsfrist vereinbarungsgemäß in Kraft.
Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist hat der Stadtmagistrat Innsbruck mit jener Gesellschaft, welche das Personenkontenführungssystem entwickelt hatte, einen Wartungsvertrag abgeschlossen. Dieser beinhaltet die Durchführung von Wartungsarbeiten und Fehlerbehebungen der in Rede stehenden Applikation und wurde zum
01.04.2005 rechtswirksam.
Der Wartungsvertrag ist von der Auftragnehmerin am 08.09.2005 und vom ehemaligen Leiter des Amtes für Information und Organisation der MA I für die Stadt Innsbruck mit Datum 26.09.2005 unterschrieben worden. Hinsichtlich des Zustandekommens dieses Wartungsvertrages hat die Kontrollabteilung beanstandet, dass ihr vom
neu geschaffenen Amt für Informationstechnologie und Kommunikationstechnik weder ein Angebot der Auftragnehmerin noch ein Beschluss des StS in dieser Angelegenheit vorgelegt werden konnte.

Zl. KA-00379/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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