Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf

- S.186

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Gemäß § 30 i Abs. 3 GmbHG müssen in jedem Geschäftsjahr mindestens vier Aufsichtsratssitzungen, und zwar ¼-jährlich, stattfinden. Die IMG hatte im Jahr 2010 nur
drei Aufsichtsratssitzungen abgewickelt. Darüber hinaus ist im Kalenderjahr 2011 die
dritte Aufsichtsratssitzung am 04.10.2011, d.h. formal gesehen nicht im dritten Quartal abgehalten worden. Die Kontrollabteilung empfahl, die Sitzungen des Aufsichtsrates in Zukunft sowohl hinsichtlich der Anzahl als auch hinsichtlich der Terminisierung
so festzulegen, dass der gesetzlichen Verpflichtung vollinhaltlich entsprochen werden
kann.
Diesbezüglich wies die IMG in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass im Jahr 2011
wieder vier Aufsichtsratssitzungen durchgeführt worden und auch im aktuellen Geschäftsjahr entsprechend den Verpflichtungen nach dem GmbHG vier Aufsichtsratssitzungen vorgesehen seien.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2012 wurde berichtet, dass im Kalenderjahr 2012,
wie gesetzlich vorgegeben, vier Aufsichtsratssitzungen durchgeführt worden sind.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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In der Gründungsversammlung der IMG wurde von der Generalversammlung die
Installierung eines Stadtmarketingbeirates mit der Zielsetzung beschlossen, Fragen
des Unternehmensgegenstandes inhaltlicher und konzeptioneller Natur zu diskutieren
und die diesbezüglichen Ergebnisse dem Aufsichtsrat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Der Beirat tritt nach Bedarf, mindestens aber zweimal jährlich zusammen. Diesbezüglich war festzustellen, dass dieses Gremium seit November 2004 nicht mehr getagt
hat. Auch die seinerzeit in den Beirat entsandten Mitglieder entsprachen nicht mehr
den im Gesellschaftsvertrag festgelegten Parametern. Die Kontrollabteilung empfahl,
den Intentionen des Gesellschaftsvertrages entsprechend, Überlegungen anzustellen, inwieweit die Tätigkeit des Stadtmarketingbeirates reaktiviert werden soll.
Im Zuge des Anhörungsverfahrens kündigte die Gesellschaft an, dass in den Strategieüberlegungen für eine „IMG Neu“ an eine Reaktivierung des Beirates gedacht sei,
wobei dieser die Funktion eines Markenbeirates ausüben solle. Eine entsprechende
„Beiratsordnung“ sei ausgearbeitet worden und liege zur Begutachtung bei den Gesellschaftern.
Laut Auskunft der IMG zur Follow up – Einschau 2012 ist im Zuge der Neuausrichtung der IMG auch an eine Reaktivierung des Stadtmarketingbeirates gedacht. Diesbezügliche Überlegungen sollen nach der formalen Beschlussfassung der endgültigen Gesellschafterstruktur sowie des Gesellschaftsvertrages in Angriff genommen
werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

Zl. KA-00379/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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