Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf
- S.221
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Kostenträgerrechnung
Im Rahmen der Kostenträgerrechnung werden die Kosten nach dem
Verursacherprinzip auf Kostenträger, das sind jene Leistungen, die in
einer Dienststelle bewerkstelligt werden, zugerechnet.
Kostenträger
Für die Aufwendungen des Referates Kinder- und Jugendförderung
sind fünf Kostenträger, nämlich
Kinderferienaktionen
Innsbrucker Ferienzug
Kinder- und Jugendförderungen
Jugendzentren und -veranstaltungen sowie
teenXpress
definiert.
Zuordnung Sachkosten
und Erlöse
Die Zuordnung der Sachkosten und Erlöse erfolgt automatisch mit der
Eingabe der entsprechenden Voranschlagsstelle im Zuge der Erstellung einer Auszahlungs- bzw. Einnahmeanordnung durch den jeweiligen Sachbearbeiter im städt. Buchhaltungsprogramm. Weiters ist die
Auszahlungs- oder Einnahmeanordnung im Rahmen des dezentralen
Buchungsvorganges mit einer Kostenstelle bzw. einem Kostenträger zu
versehen.
Personalkostenumlegung
Die Personalkostenumlegung der Referatsbediensteten erfolgt über die
KLR auf der Grundlage der dem Referat zugeordneten Kostenträger
und richtet sich nach der zeitlichen Beanspruchung der Bediensteten
laut Prozessmonitor.
Verifizierung
Kostenträgerrechnung
Die Kontrollabteilung hat im Zuge ihrer Einschau die vom Referat Anlagenbuchhaltung/Inventarwesen (nunmehr Referat Vermögensrechnung/Kosten- und Leistungsrechnung) für das Jahr 2011 aufgestellte
Kostenträgerrechnung für das Produkt (den Kostenträger) Ferienzug
verifiziert. Grundlage bildeten die im TA 259020 erfassten direkt zuordenbaren Ausgaben und Einnahmen, die als Kosten- und Erlösarten
definiert den betreffenden Kostenstellen bzw. Kostenträgern zugeordnet worden sind. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass im
Jahr 2011 Leistungserlöse der Musikschule in Höhe von € 718,00, welche auf der Vp. 2/320210-810000 vereinnahmt worden sind, mit einem
falschen Kostenträger, nämlich jenem des Ferienzuges, hinterlegt worden sind.
Fehlerhafte Personalkostenzuteilung
Die Daten des Prozessmonitors sind laufend zu aktualisieren und
zwecks verursachergerechter Zuordnung der Personalkosten monatsweise dem für die KLR zuständigen Referat Vermögensrechnung/Kosten- und Leistungsrechnung in der MA IV bekannt zu geben.
Anlässlich einer Überprüfung der den Kostenträgern im Rahmen der
Kostenträgerrechnung 2011 zugerechneten Personalkosten wurde
festgestellt, dass die über die Leitung des Amtes für Kinder- und Jugendbetreuung der MA IV übermittelten Meldungen betreffend die Personalzuteilung auf die Kostenstellen des Referates Kinder- und Jugendförderung nicht mit den Daten des Prozessmonitors übereinstimmten. Außerdem ist aufgefallen, dass seit der personellen Neuregelung
der Produktverantwortung ab 01.02.2011 die Personalkosten der Referatsleiterin nicht mehr anteilig auf die Kostenstelle Referatsleitung umgelegt worden sind.
Zl. KA-10733/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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