Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf
- S.53
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23.
III 4302/2013
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. PR - B8, Pradl, Bereich Egerdachstraße Nrn. 26 und 28 und
Pestalozzistraße Nrn. 13, 15 und
17, Bereich östlich Gabelsbergerstraße zwischen Gumppstraße
und Defreggerstraße, Bereich
westlich Lindenstraße Nrn. 4
bis 20, Geviert im Kreuzungsbereich zwischen Defreggerstraße
und Amraser Straße sowie östlich
der Körnerstraße zwischen Defregger- und Gumppstraße, gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
11.4.2013:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. PR - B8, Pradl, Bereich Egerdachstraße Nrn. 26 und 28 und Pestalozzistraße Nrn. 13, 15 und 17, Bereich östlich
Gabelsbergerstraße zwischen Gumppstraße und Defreggerstraße, Bereich westlich
Lindenstraße Nrn. 4 bis 20, Geviert im
Kreuzungsbereich zwischen Defreggerstraße und Amraser Straße sowie östlich der
Körnerstraße zwischen Defregger- und
Gumppstraße, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei
dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
24.
III 4303/2013
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. WI - F23 Wilten, Bereich zwischen Leopoldstraße,
Grassmayrstraße, Südbahnstraße
und Schidlachstraße (als gänzliche oder teilweise Änderung der
Flächenwidmungspläne Nr. 753,
Nr. 85/d und Nr. WI - F2), gemäß
§ 36 Abs. 2 sowie § 111 Abs. 4
TROG 2011
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
11.4.2013:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. WI - F23 Wilten, Bereich zwischen Leopoldstraße, Grassmayrstraße, Südbahnstraße und Schidlachstraße
(als gänzliche oder teilweise Änderung der
Flächenwidmungspläne Nr. 753, Nr. 85/d
und Nr. WI - F2), gemäß § 36 Abs. 2 sowie
§ 111 Abs. 4 TROG 2011, wird beschlossen.
25.
III 4304/2013
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI - B19, Wilten, Bereich
zwischen Leopoldstraße, Grassmayrstraße, Südbahnstraße und
Pechegarten, gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig, bei Stimmenthaltung
RUDI und FPÖ; 6 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
11.4.2013:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. WI - B19, Wilten, Bereich zwischen Leopoldstraße, Grassmayrstraße, Südbahnstraße und Pechegarten, gemäß § 56 Abs.
1 und 2 TROG 2011, wird beschlossen.
GR-Sitzung 25.4.2013