Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf
- S.92
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Nachdem heute auch von anderen Parteien
sehr oft gesagt wurde, dass hinsichtlich der
Informationen über die Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) etwas geschehen
muss, hoffe ich, dass auch dieses Mal ein
Wunder passiert und der Antrag eine Mehrheit findet.
Ich ersuche daher um
die Annahme des Antrages.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Wir hatten so
einen Bericht schon letztes Jahr in "Innsbruck - Die Landeshauptstadt informiert"
veröffentlicht. Das wird auch dieses Jahr
wieder geschehen. Der Folder ist derzeit
beim Überarbeiten. Im Rahmen einer Pressekonferenz über die Kompetenzen der
Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) eine
breite Mehrheit darüber zu informieren, gefällt mir, weil ich hier ressortzuständig bin.
Das mache ich gerne.
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Reisecker sowie Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern in der
Sitzung des Gemeinderates am 21.3.2013
eingebrachte Antrag wird dem Inhalte nach
angenommen.
36.15 I-OEF 46/2013
Neue Heimat Tirol (NHT), Gemeinnützige WohnungsGmbH, kein
Verkauf von Mietwohnungen (GRin
Dr.in Pokorny-Reitter)
in
in
GR Dr. Pokorny-Reitter: Hiebei handelt
es sich um ein ganz anderes Thema. Es ist
so, dass im Aufsichtsrat der "Neuen Heimat
Tirol" Gemeinnützige WohnungsGesmbH
(NHT) regelmäßig und mit Mehrheitsbeschluss eine Entscheidung gefällt wird, dass
Wohnungen verkauft werden. Das ist nicht
nur in der Stadt Innsbruck, sondern auch in
anderen Landesteilen, hauptsächlich in den
Bezirkshauptstädten, der Fall.
Es ist mir als Politikerin der Stadt Innsbruck
ein Dorn im Auge, dass das in der Stadt
Innsbruck passiert. Wir wissen alle, dass die
Wohnungen der "Neuen Heimat Tirol" Gemeinnützige WohnungsGesmbH (NHT)
auch vom Preis-Leistungs-Verhältnis sehr
gut sind.
Ich bitte daher die Frau Bürgermeisterin,
dass sie sich gegen den Verkauf von MietGR-Sitzung 25.4.2013
wohnungen im Eigentum der "Neuen Heimat Tirol" Gemeinnützige WohnungsGesmbH (NHT) an private Eigentümerinnen
bzw. Eigentümer aussprechen möge. Dies
zumindest in der Stadt Innsbruck, wo wir
zuständig sind, sofern dies nicht auf Grund
gesetzlicher Vorschriften zwingend notwendig ist.
Es ist dazu im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) bzw. auf Grund der Tiroler Wohnbauförderung (Wbf) ein bestimmtes Quorum an Mieterinnen bzw. Mietern im
Haus notwendig, die das wollen müssen.
Wenn das gegeben ist, dann ist die gesetzliche Verpflichtung vorhanden. Dieses Quorum liegt regelmäßig darunter.
Ich ersuche, dass die Frau Bürgermeisterin
das in der Eigentümerinnen- bzw. Eigentümerversammlung als Vertreterin der Stadt
Innsbruck dementsprechend vertritt. Ich
ersuche daher
um die Annahme des Antrages.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und RUDI,
6 Stimmen):
Der von GRin Dr.in Pokorny-Reitter sowie
Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern in der Sitzung des Gemeinderates am
21.3.2013 eingebrachte Antrag wird dem
Inhalte nach angenommen.
36.16 I-OEF 47/2013
Errichtung eines so genannten
"Sperrbezirkes" für die Straßenprostitution in der Stadt Innsbruck, Überprüfung der tatsächlichen (räumlichen) und rechtlichen
Möglichkeiten (GR Mag. Abwerzger)
GR Mag. Abwerzger: Das ist ein Prüfantrag. Es ist schade, dass man einen meines
Erachtens derartig wichtigen Antrag erst um
diese Uhrzeit diskutieren kann. Die Stunde
ist recht fortgeschritten und daher glaube
ich, dass niemand mehr Lust hat darüber
inhaltlich zu diskutieren. Ich hoffe, dass die
Qualität der Diskussion noch vorhanden ist.
In Einklang mit dem Tiroler Landespolizeigesetz (LPG) soll dies überprüft werden. Es
ist mir durchaus bewusst, dass die Stadt
Innsbruck hier keinen Alleingang machen