Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.118
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Nachdem nach Meinung der Kontrollabteilung von der OSVI deutliche Überzahlungen geleistet worden sind, wurde von ihr weiters empfohlen, eine Rückforderung dieser Mehrzahlungen der OSVI vom Verein zu prüfen bzw. vorzunehmen.
Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren wurde vom Geschäftsführer der OSVI
nochmals darauf hingewiesen, dass die aufgezeigte Thematik im März 2014 erkannt worden wäre. Weiters wurden von ihm die näheren Umstände dargelegt,
welche dazu geführt haben, dass diese Angelegenheit erst zum genannten Zeitpunkt evident geworden ist. Darüber hinaus beschrieb der Geschäftsführer konkrete Änderungen in der periodischen Kostenüberwachung auf budgetärer und kostenrechnerischer Ebene. Letztlich wurde vom Geschäftsführer angekündigt, mit
dem Thema Überzahlungen den Aufsichtsrat und die Generalversammlung zu befassen.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2015 berichtete der Geschäftsführer der OSVI,
dass die Überzahlung in Höhe von (netto) € 79.702,67 im Jahr 2015 an den Verein
verrechnet und von diesem (zurück-)bezahlt worden ist. Als Nachweis wurde der
Kontrollabteilung die mit Datum 24.03.2015 durchgeführte Fakturierung an den
HCI übermittelt. Weiters wurde der Kontrollabteilung die Offene-Posten-Liste zum
Stichtag 26.01.2016 bereitgestellt, aus der hervorgeht, dass der Gesamtbetrag
vom Verein im Wege von drei Teilzahlungen vom 03.03.2015, 17.04.2015 und
13.08.2015 beglichen worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Zu den Kosten für Sicherheitspersonal stellte die Kontrollabteilung fest, dass diese
infolge einer dahingehenden vertraglichen Neugestaltung seit September des Jahres 2013 von der OSVI bezahlt worden sind. Nach Einsichtnahme in die zwischen
OSVI und HCI abgeschlossenen Mietverträge war für die Kontrollabteilung ersichtlich, dass erstmals im Mietvertrag für die Spielsaison 2011/2012 ausdrücklich vertraglich festgeschrieben worden war, dass die Sicherheitskosten in dem vom HCI
zu bezahlenden Mietzins enthalten sind und somit von der OSVI zu begleichen
waren. Die für die vorigen Spielsaisonen abgeschlossenen Verträge sahen dies
nicht explizit vor. Ganz im Gegenteil war in diesen Verträgen festgeschrieben,
dass der Veranstalter (also der Verein) dafür so sorgen hatte, dass ausreichend
Sicherheitskräfte für die Veranstaltung zur Verfügung standen. Dabei oblag die
Auswahl eines oder mehrerer Sicherheitsdienste dem Veranstalter.
Für die Kontrollabteilung nicht verständlich war in diesem Zusammenhang der
Umstand, dass der vom Verein zu bezahlende Tarif für die Hallenmiete vor dieser
vertraglichen Umstellung betreffend die Sicherheitskosten gleich hoch war wie in
dem zum damaligen Prüfungszeitpunkt aktuellen Vertrag. Anders formuliert wurde
infolge des vertraglichen Transfers der Zahllast hinsichtlich des Security-Personals
vom HCI an die OSVI der Tarif für die Hallenmiete nicht erhöht. Die Kontrollabteilung empfahl, die bestehende Vereinbarung bezüglich des Sicherheitsdienstes zu
überdenken.
In seiner zu dieser Empfehlung ausführlichen Stellungnahme argumentierte der
Geschäftsführer der OSVI anhand von vier konkreten Punkten, weshalb der Tarif
für die Hallenmiete in seiner Höhe unverändert geblieben ist. Im Wesentlichen
wurden diesbezüglich organisatorische Umstellungen ins Treffen geführt, welche
der OSVI die Erzielung von zusätzlichen Einnahmen ermöglicht hätten bzw. er-
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Zl. KA-00089/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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