Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2016

/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf

- S.31

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Das Amt für Personalwesen wies darauf hin, dass die Erhöhung der absoluten
Anzahl an Bereitschaftsoffizieren im Dienststand der BFI nicht nur unter dem Aspekt der im Raum stehenden Erhöhung der produktiven Arbeitszeit für Sachbearbeitungstätigkeiten, sondern auch unter dem Blickwinkel einer sparsamen und
wirtschaftlichen Personaleinsatzplanung zu betrachten sein werde. Die Erhebungen für eine Gesamtschau würden zeitgerecht und für eine abschließende Betrachtung zum Dienstpostenplan 2015 abgeschlossen sein. Desgleichen werde die
Überarbeitung der Dienstzweigeverordnung im Sinne der ausgesprochenen Empfehlung nach einer Öffnung der Zugangsvoraussetzungen für Bereitschaftsoffiziere
einer Prüfung unterzogen werden.
Als Feedback zur Follow up – Einschau 2014 teilte das Amt für Personalwesen
mit, dass die Überarbeitung der städtischen Dienstzweigeverordnung in Evidenz
sei und gemeinsam mit anderen zu adaptierenden Regelungsinhalten in einer gemeinsamen Novelle erfolge. Ein Erledigungszeitpunkt könne derzeit noch nicht
genannt werden.
Die in dieser Angelegenheit erfolgte Abfrage während der diesjährigen Follow up –
Einschau 2015 bezüglich der Erledigung zeigte, dass die im Vorjahr angesprochene Änderung der Dienstzweigeverordnung mit 15.10.2015 im Gemeinderat beschlossen und das Erfordernis der HTL-Matura für Bereitschaftsoffiziere ersatzlos
gestrichen wurde. Die Verordnung trat mit 01.01.2016 in Kraft.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Bezüglich der Kostenvorschreibung für die Brandsicherheitswachen wurde festgestellt, dass die den Veranstaltern verrechneten Tarife nicht den tatsächlichen Aufwand der Stadtgemeinde decken. Um dies zu erreichen, müssten zumindest auch
die Dienstgeberanteile (bei Vertragsbediensteten rd. 26 %) berücksichtigt werden.
Im Sinne der Kostenwahrheit hat die Kontrollabteilung empfohlen, die Verrechnungsmodalitäten entsprechend zu adaptieren und Überlegungen anzustellen, inwieweit den Veranstaltern über den tatsächlichen Nebengebührenaufwand hinaus
ein prozentueller Zuschlag als Abgeltung für den Verwaltungsaufwand berechnet
werden sollte.
In der Stellungnahme kündigte die BFI an, dass es diesbezüglich Änderungen in
den Vereinbarungen – sowohl mit der Bau- und Feuerpolizei als auch dem Amt für
Personalwesen – mit dem Ziel geben werde, kostendeckende Einnahmen für den
Stadtmagistrat zu tätigen. Für die Brandsicherheitswachdienste sollte dem entsprechend auch der Dienstgeberanteil bzw. ein Zuschlag für den Verwaltungsaufwand verrechnet werden, wobei die Höhe vom Amt für Personalwesen festzusetzen sein werde.
Zum Umsetzungsstand in dieser Sache befragt, berichtete die BFI anlässlich der
Follow up – Einschau 2014, dass der Aufwand erhoben worden sei und die Erhöhung der vorzuschreibenden Kosten für Leistungen der BFI sowie der Bau- und
Feuerpolizei mit dem Beschluss der neuen Tarifordnung im März 2015 umgesetzt
werden sollte. Darüber hinaus sei eine jährliche Anpassung vorgesehen.

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Zl. KA-00089/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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