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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf

- S.5

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-5-

Der Deckungsbeitrag erfolgt nach
Maßgabe des jährlichen Landesvoranschlages und des Voranschlages
der Stadt Innsbruck.

Haus St. Josef am Inn GmbH für die
Dachsanierung des Ost-Hauses, Innstraße 34, einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von € 11.890,--.

3) Leistungsbeziehungen zwischen
den Gesellschaften sind in gesonderten Vereinbarungen zu regeln.

Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.

Der bisherige § 8 (Aufsichtsrat) entfällt ersatzlos.

9.

In § 9 wird die Zuständigkeit der Generalversammlung um jene Angelegenheiten erweitert, die bisher dem
Aufsichtsrat der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH zur Beschlussfassung zugewiesen waren.

Innsbrucker Gestaltungsbeirat
(IGB), Neubestellung von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 30.03.2016:
1.

8.

8.1

III 17287/2008

Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)

Neubestellung von Mitgliedern und
Ersatzmitgliedern
a) Als neue Mitglieder des Innsbrucker Gestaltungsbeirates (IGB)
werden ab 01.09.2016 bestellt:

IV 3612/2016
""""""""""""""" """""""""""", Sanierung und
Erneuerung der Fenster im
1. Obergeschoß """"""""""""""""""""""" """""

-

Arch. DIin Anna Popelka, Architektin, Wien

-

Dipl. Arch. Dieter Jüngling, Architekt, Chur (CH)

Beschluss (einstimmig):

b) Als neue Ersatzmitglieder des
Innsbrucker Gestaltungsbeirates
(IGB) werden ab 01.09.2016 bestellt:

Antrag des Stadtsenates vom 05.04.2016:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck """""""""""""""
""""""""""""""" für die Sanierung und Erneuerung
der Fenster im 1. Obergeschoss,
"""""""""""""""""""""""""""""", einen nicht rückzahlbaren
Baukostenzuschuss in Höhe von
€ 18.870,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
8.2

2.

-

Arch. DIin Bettina Anna BrunnerKrenn, Architektin, Linz

-

Dipl. Arch. Daniele Marques, Architekt, Luzern (CH)

Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration, wird
ermächtigt, die erforderlichen Verträge mit den Mitgliedern und Ersatzmitgliedern eigenständig abzuwickeln.

IV 3663/2016
Haus St. Josef am Inn GmbH,
Dachsanierung des Ost-Hauses
Innstraße 34

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 05.04.2016:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck der
GR-Sitzung 21.04.2016

10.

KA 89/2016
Bericht über die Follow upEinschau 2015

Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses vom 06.04.2016 wird zur Kenntnis genommen.