Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.70
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Stadt Innsbruck hingewiesen. Diese Einschätzung hielt der Dienststellenleiter im
Wesentlichen auch anlässlich einer Rückfrage der Kontrollabteilung zum damals
aktuellen Stand der Dinge aufrecht.
Die Kontrollabteilung empfahl, diesen Tätigkeitsbereich bzw. personellen Ausstattungswunsch nicht zuletzt aufgrund des vom Referatsleiter angedeuteten Haftungsrisikos einer detaillierten Analyse zu unterziehen. In weiterer Folge sollte sodann – bei Abwägung des Haftungsrisikos – eine Entscheidung über diesen Personalausstattungswunsch getroffen werden. Das Amt für Personalwesen sagte im
Anhörungsverfahren zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung hinsichtlich der Prüfung des Erfordernisses einer allfälligen Personalzuteilung zu entsprechen und erforderlichenfalls die notwendigen Schritte einzuleiten.
Als Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2015 gab der Leiter des Referates
Gewerbe und Betriebsanlagen als Vertreter der geprüften Dienststelle an, dass die
personelle Ausstattung in diesem Bereich weiterhin unverändert wäre. Für die
Kontrollabteilung war aus dieser Rückmeldung nicht erkennbar, ob die von ihr angeregte Analyse des Personalbedarfes bzw. damit in Verbindung stehend die letztliche Entscheidung über den Personalausstattungswunsch – unter Abwägung des
Haftungsrisikos – stattgefunden hat. Eine diesbezügliche Rückfrage beim betroffenen Referatsleiter ergab, dass auch er über keine weiteren Informationen verfügte.
Die Kontrollabteilung hält ihre Empfehlung unter Würdigung der seinerzeitigen
Stellungnahme des Amtes für Personalwesen weiterhin aufrecht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Das (Rest-)Urlaubsguthaben des Leiters des Referates Gewerbe und Betriebsanlagen lag zum Auswertungsstichtag 11.03.2015 deutlich über dem doppelten Jahresurlaubsanspruch von 5 Wochen bzw. 200 Stunden. Gemäß Rücksprache mit
ihm, wären die (Rest-)Urlaubsguthaben aus den dem Vorjahr vorangegangenen
Jahren unter Anwendung von § 60 I-VBG (rechtzeitiger Verbrauch des Erholungsurlaubes war aus dienstlichen Gründen nicht möglich) im Einvernehmen mit dem
Dienstgeber vorgetragen worden.
Als Gründe für diesen Urlaubsvortrag nannte der Referatsleiter mehrere Aspekte:
Erhöhte Arbeitsbelastung im Zusammenhang mit der Umstellung vom dezentralen Gewerberegister auf GISA
Dienstprüfung der – damals noch beiden – in der Dienststelle tätigen juristischen Sachbearbeiter
Generelle Problematik der Urlaubsabwicklung aufgrund erhöht zustehender Urlaubsausmaße und Krankenstandsituation
Betreffend das zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung bestehende hohe
(Rest-)Urlaubsguthaben des Leiters des Referates Gewerbe und Betriebsanlagen
empfahl die Kontrollabteilung, unter Rücksichtnahme auf die dienstlichen Gegebenheiten um einen Abbau bemüht zu sein. Dazu teilte das Amt für Bau-, Wasser-,
Gewerbe- und Straßenrecht mit, dass der Referatsleiter mit dem Abbau des Urlaubsüberschusses beginnen würde, sobald die Umstellung auf das neue Gewerberegister erfolgreich abgeschlossen und die anstehenden personellen Angelegenheiten (neue MitarbeiterInnen) geklärt waren.
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Zl. KA-00089/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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