Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.73
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Da dieses Thema drei der fünf Referate des Amtes betreffe, werde eine abschließende Klärung dieser Angelegenheit in Zusammenwirken mit den betroffenen Referatsleitungen erfolgen, nachdem der neue Vorstand des Amtes für Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht feststeht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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In Verbindung mit Durchlauf- bzw. Bearbeitungszeiten bei Betriebsanlagengenehmigungsverfahren wurde vom zuständigen Referatsleiter auf eine Statistik des Amtes der Tiroler Landesregierung verwiesen. Der Kontrollabteilung wurde der Bericht des Landes Tirol für das Jahr 2013 zur Verfügung gestellt. Aus diesem Bericht ging hervor, dass das Land Tirol offensichtlich seit dem Jahr 2008 statistische
Erfassungen und Auswertungen der Tätigkeit der Bezirkshauptmannschaften im
gewerberechtlichen Betriebsanlagenverfahren durchführt und vornimmt. In diesem
Statistikbericht des Landes wurden unter anderem Themen wie Verfahrensdauer
(samt allfälligen Verzögerungsgründen), behördliche Überwachungstätigkeiten,
Berufungsverfahren sowie allfällige Beschleunigungspotenziale analysiert. Das
Referat Gewerbe und Betriebsanlagen nahm an der vom Land Tirol angebotenen
statistischen Erfassung und Auswertung nur im Jahr 2013 teil.
Die Kontrollabteilung hielt fest, dass die Stadt Innsbruck als eine der neun in Tirol
für gewerbliche Betriebsanlagenverfahren zuständige Bezirksverwaltungsbehörde
an dieser Verfahrensstatistik des Landes gemäß Auskunft des Referatsleiters seit
der vergangenen Statistik für das Jahr 2013 nicht mehr teilnahm. Eine Begründung
dafür gab es nach Rücksprache der Kontrollabteilung mit dem zuständigen Leiter
des Referates Gewerbe und Betriebsanlagen nicht.
Aus Sicht der Kontrollabteilung war eine Teilnahme der Stadt Innsbruck an der
Landesstatistik aus mehreren Gründen überlegenswert:
Nutzung der eigens für anlagenbezogene Verfahren geschaffenen StatistikSoftware des Landes Tirol
De facto zum damaligen Prüfungszeitpunkt keine alternative Statistikanwendung bei der Stadt Innsbruck
Vergleichsmöglichkeit mit den übrigen Bezirksverwaltungsbehörden (bei allen
Schwierigkeiten und Einschränkungen des Vergleiches einer für eine Stadt zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mit einer für den ländlichen Bereich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde)
Auf der Grundlage dieser Überlegungen wurde von der Kontrollabteilung empfohlen, die (erneute) Teilnahme an der Landesstatistik zu prüfen und gegebenenfalls
umzusetzen. Für den Fall, dass die Beteiligung an der Landesstatistik von der
Dienststelle begründbar nicht gewünscht wird, sollten nach Einschätzung der Kontrollabteilung Überlegungen in Richtung einer alternativen statistischen Erfassung
und Auswertung (mit allfälligen Vergleichsmöglichkeiten zu anderen Statutarstädten oder vergleichbaren Bezirkshauptmannschaften) angestellt werden.
Im Anhörungsverfahren teilte die Dienststelle die Überlegungen der Kontrollabteilung im Hinblick auf eine erneute Teilnahme an der Landesstatistik für Betriebsanlagenverfahren. Es wurde vom betroffenen Referat jedoch empfohlen, mit einer
etwaigen Entscheidung hierüber seinerzeit noch ca. 3 Monate zuzuwarten, da
nach dem damaligen Wissensstand der Behörde die Einführung einer einheitlichen
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Zl. KA-00089/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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