Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 05-Mai-TeilA.pdf
- S.207
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chen kann. Es ist auch kein Loch, so wie StR Dr. Gschnitzer gesagt hat,
sondern es ist eine leichte Kuppe, eine größere Waldlichtung, die völlig
freiliegt und es ist dort natürlich auch sonnig. Der Standort wurde also
völlig falsch beurteilt.
Ich gehe öfters an diesem Standort vorbei und stelle fest, dass
an schönen Tagen Karawanen von Leuten auf die Höttinger Alm gehen
oder auf die Arzler Alm abzweigen. Im Winter geht die Skiabfahrt vorbei.
Deshalb bin ich der Meinung, dass dieser Standort fast ein Knoten der
Fußgänger- und Radfahrerströme ist.
Was die Größe der Umbrückler Alm anlangt, habe ich seinerzeit gemeint, dass sie etwa die Größe der Arzler Alm haben und über einen
kleinen Gastraum sowie über einen größeren Gastraum verfügen sollte.
Wie es dann zu der ursprünglichen Nettonutzfläche von 572 m2 gekommen
ist, ist für mich auch nicht ganz nachvollziehbar. Ich habe dieses Projekt
jetzt nicht vorliegen, aber es sind im Keller Lagerräume vorgesehen und
oben befinden sich noch Zimmer bzw. Wohnungen. Das alles ist noch zu
hinterfragen und ist auch unter Umständen weitgehend entbehrlich.
Wenn es nur an der Größe scheitern sollte, so kann man das
natürlich überarbeiten. Es ist nicht meine Intention, für die Umbrückler
Alm eine bestimmte Größe zu haben. Wir haben dies seinerzeit natürlich
etwas großzügig angelegt, weil wir das Ganze ausgeschrieben haben. Ein
Investor sollte auch die Möglichkeit haben, eine solche Alm etwas größer
zu errichten. Wir wollten das eher nach oben plafonieren und hätten dem
Investor freigestellt, die Alm auch kleiner zu machen.
Falls man an diesem Projekt grundsätzlich festhält, sollte es
überarbeitet werden, damit es billiger wird. Allenfalls könnte man eine
kleinere Variante mit einem kleineren Gastraum und einer weiteren Stube
in Erwägung ziehen. Wenn man dies anstrebt, bin ich durchaus dafür.
Daher stelle ich den Antrag, diesen ursprünglichen dringenden
Antrag
dem Stadtsenat zur Vorberatung zuzuweisen.
GR-Sitzung 24.5.2005