Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 05-Mai-TeilA.pdf
- S.77
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verlagerung in die Anzengruberstraße, Knollerstraße und Purtschellerstraße
erfolgen werde.
Gemäß städtebaulichem Leitprojekt Tivoli wird im Sinne der
Zielsetzung des Ausbaus der Sillufer als Erholungsraum die Silluferstraße
im Bereich Tivoli zu Gunsten einer Grünfläche unterbrochen.
Die bestehende Belastung der Silluferstraße und Hunoldstraße
durch bereichsfremden Durchzugsverkehr wird durch die Unterbrechung
unterbunden. Die Anzengruberstraße erhält zwar durch die künftige Sillbrücke und Anbindung des Tivoli-Nordteils größere Bedeutung. Auf Grund
vom Umwegigkeit, Einschränkungen bei der Feuerwache und der Knoten
Amraser Straße ist nicht davon auszugehen, dass hier eine Achse für Umgehungsverkehr entsteht. Eine Verlängerung der Purtschellerstraße zur Olympiastraße ist nicht vorgesehen.
Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat
einstimmig,
den Allgemeinen Bebauungsplanentwurf Nr. PR - B1, Pradl, Bereich südwestlich der Purtschellerstraße zwischen Olympiastraße, Sillufer und Anzengruberstraße, gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2001, zu beschließen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.
GR Mag. Fritz: Eine Anmerkung dazu. Es ist behördlich noch
nicht geklärt, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist.
Ich denke mir, dass es für das Projekt kein Schaden wäre, dass ein solches
Projekt für die Wohnbebauung, das aus einem städtebaulichen Wettbewerb
hervorgegangen ist, so einer Prüfung unterliegt. Das Projekt hat auch einen
großen Grünflächenanteil sowohl entlang der Sill, wo eine Verkehrsberuhigung stattfindet, als auch zwischen dem neuen Stadtteil und dem Rest von
Pradl, das ein relativ kluges Verkehrskonzept zu Grunde liegend hat. Würde ein solches Projekt bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
GR-Sitzung 24.5.2005