Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 05-Mai.pdf
- S.117
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 791 -
Der Antrag zielt nur darauf ab, im Prinzip mit dem Tiroler
Landtag zu reden, ob ein Gesetz mit einer Verordnungsermächtigung nicht
vorstellbar ist. Dazu gibt es einige sehr vernünftige und sehr maßvolle Vorschläge des Landesumweltanwaltes. Nur zur Bürokratie ein Beispiel, wie
man solche Sachen lösen kann: Der § 7 Abs. 3 der Freiburger Baumschutzsatzung sagt:
"Es hat jemand, wenn er einen Baum über einer gewissen Stärke, Kronenbreite usw. fällen will, das der Stadt anzuzeigen. Werden von der Stadt
innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang beim Anzeigenden
keine schriftlichen Bedenken erhoben, gilt die Befreiung als erteilt."
Es wird weder ein Bescheid erstellt, dass der Baum umgeschnitten werden
darf, noch muss man Gebühren dafür zahlen. Man muss bei einem Baum
ab einer gewissen Stammstärke oder sonstigen Bedeutung der Stadt die
vorgesehene Entfernung anzeigen. Wenn innerhalb von drei Wochen keine
Antwort von der Stadt einlangt, dann gilt die Bewilligung als erteilt. Man
kann es auch unbürokratisch machen.
Ich bin im Übrigen auch nicht der Meinung, dass es in einer
Stadt unmöglich sein soll, einen Baum umzuschneiden. Es gibt auch in der
Stadt immer dann gute Gründe Bäume umzuschneiden, wenn man mit
Bauten zum Beispiel das Ausbreiten der Stadt über den jetzigen Siedlungsrand hinaus, vermeiden kann. Wenn man den Wald statt den einzelnen
Baum schützt, der irgendwo in der Stadt einem Bau im Weg steht, dann bin
ich der Letzte, der sich über so etwas aufregen wird.
Ich bin auch nicht der Meinung, dass nur städtische Baumpflanzungen die Baumschutzgesinnung ausdrücken können. Die Frau Bürgermeisterin hat heute schon einmal darauf hingewiesen, dass man sich
nicht in allem und jedem auf die öffentliche Hand verlassen kann. Also,
liebe private Grundeigentümer, schneidet fleißig Bäume um, da die Mag.Abt. VI, Grünanlagen, bereits 3.500 neue Bäume gepflanzt hat und verlasst
euch auf den Staat, da dieser das schon erledigen wird. Die Mag.-Abt. VI,
Grünanlagen, wird schon dafür sorgen, dass es in der Stadt Innsbruck genug Bäume gibt. Herr Vizebürgermeister, das ist auch nicht die richtige
Vorgangsweise.
GR-Sitzung 22.5.2003