Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 05-Mai.pdf
- S.119
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innere nur an den IVB-Terminal, wo auch Kastanienbäume umgeschnitten
wurden, um den Straßenbahnterminal zu bauen. Die Innsbrucker Grünen
waren ganz bestimmt nicht dagegen, denn sie waren der Meinung, wenn
die Kastanienbäume das Pech haben, dem Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Wege zu stehen, werden sie nicht ihre Erhaltung fordern. Es steht außer Frage, dass man diese umschneidet und wieder
andere Bäume nachpflanzt.
Oder aber - das trifft jetzt wieder die privaten Eigentümer -,
wenn der Vollzug dieser Satzung zu einer offenbar nicht beabsichtigten
Härte führen würde. Ganz zu schweigen von sonstigen Befreiungen für
kranke Bäume, die immer umgeschnitten werden dürfen, wenn sie eine unzumutbare Beeinträchtigung für den Lichteinfall bei Wohn- und Aufenthaltsräumen sind. Natürlich ist das ein Befreiungstatbestand usw.
Es geht nicht darum, das bürokratisch ausgefeilt zu diskutieren, sondern zu sagen, wir vermuten einmal, dass es im öffentlichen Interesse liegt - im Rahmen der Tiroler Bauordnung (TBO) ist es im Moment
nicht so - Bäume bestimmter Arten, ab einer bestimmten Größe und eines
bestimmten Alters, zu erhalten. Man kann die Bäume nicht einfach umschneiden und nach der Tiroler Bauordnung (TBO) oder was auch immer,
den Brennholzwert in die Rechnung einsetzen. Man muss zumindest einen
guten Grund nennen, warum es entweder im öffentlichen Interesse ist oder
warum es für den Grundbesitzer eine unzumutbare Härte ist. Es geht um
nichts anderes.
Es geht um ein Signal, dass wir im Einzelfall eine Güterabwägung, zwischen dem Interesse am Erhalt städtischer Bäume und den berechtigten Interessen, sowohl der Öffentlichkeit als auch einzelner Grundbesitzer treffen wollen, bestimmte Bäume zu entfernen, weil sie ihnen bei
legitimem Ansinnen im Weg sind. Alle von uns befragten Städte bestätigen, dass die Streitfallquote äußerst gering ist. In der Partnerstadt Freiburg
ist die Streitfallquote fast an der Wahrnehmbarkeitsgrenze. Es gibt wenig
Streitfälle, die überhaupt zu einer Berufung und zu einem Verfahren mit
Bescheid kommen.
Auch die von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, ob ihrer forstlichen Kenntnisse, geschätzte Bürgermeisterin der Partnerstadt Freiburg -
GR-Sitzung 22.5.2003