Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 05-Mai.pdf
- S.15
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6.
I-PV 305/2003
Vp. 1.02010.640000.2, Zivilrechtsangelegenheiten,
Rechtskosten, Nachtragskredit in der Höhe von
€ 47.250,-- (Verfügung gemäß § 33 IStR)
-------------------------------------------------------------Bgm. Zach bringt nachstehend angeführte Notrechtsverfügung
vom 13.5.2003 im Stadtsenat vom 16.4.2003 nachträglich zur Kenntnis:
Der Nachtragskredit zum ordentlichen Haushalt in der Höhe von € 47.250,- zu Vp. 1.02010.640000.2, Zivilrechtsangelegenheiten, Rechtskosten, wird
genehmigt.
Das ist eine relativ unerfreuliche Angelegenheit, die wir bereits in der Sitzung des Stadtsenates behandelt haben, wobei ich sagen muss, dass dies
das kleinere Übel ist. Es handelt sich um die Firma Innspull WarenhandelsgesmbH & Co KG, das ist das Geschäft neben dem Süßwaren-Spezialgeschäft Rajsigl, im Rathaus-Neubau.
Es wurde Klage gegen die Stadt Innsbruck erhoben. Die klagende Partei fordert ein Zufahrtsrecht ein, das beim Neubau des Rathauses
nicht beachtet wurde. Ich möchte in diesem Zusammenhang Bgm.-Stellv.
Mag. Dr. Bielowski herzlich dafür danken, dass er diesen sehr viel höheren
Betrag doch mit dem Kläger verhandeln konnte. Letztendlich ist aber immerhin noch ein Betrag in der Höhe von € 54.000,-- inklusive Umsatzsteuer übrig geblieben.
Dieses Notrecht wurde gerade in der Zeit verfügt, in der ich
mit einer Delegation in der Partnerstadt Freiburg war. Es wurde rechtlich
geklärt, dass auch Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski dieses Notrecht verfügen kann, um größeren Schaden von der Stadt Innsbruck abzuwenden. Diese Notrechtsverfügung wurde in der anschließenden Sitzung des Stadtsenates am 16.4.2003 zur Kenntnis genommen. Ich ersuche, diesen Nachtragskredit in der Höhe von € 47.250,-- zur Kenntnis zu nehmen.
Ich darf Ihnen versichern, dass mich der Betrag in dieser Höhe
wirklich sehr geschmerzt hat. In Anbetracht der Rechtsfolgen, die unsere
Rechtskundigen in dieser Angelegenheit gesehen haben, ist dieser Vergleich - der nicht rasch, sondern bis zum letzten Abdruck verhandelt wurde
- das bestmögliche Ergebnis.
GR-Sitzung 22.5.2003