Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 05-Mai.pdf

- S.154

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Wäschetröge hinaus. Ich züchte dort privat Keime, aber dafür ist nicht die
öffentliche Hand verantwortlich.
In dieser Debatte geht es hauptsächlich darum, dass die Kommunikation nicht optimal funktioniert hat. Das hängt vielleicht auch ein
wenig mit der Leitung der Mag.-Abt. V, Schul-, Kindergarten- und Hortverwaltung, zusammen. Als der Antrag von GR Linser in der Sitzung des
Stadtsenates vom 11.12.2002 das erste Mal behandelt wurde, überlegte
man sich unter anderem eine Anlage mit Fließwasser als Alternative zu den
Kinderplanschbecken. Von Wasserwelten war damals noch keine Rede.
GR Linser wurde bei der Behandlung ihres dringenden Antrages auf Erhaltung bzw. Sanierung der Kinderplanschbecken in den städtischen Kindergärten in der Sitzung des Gemeinderates vom 24.4.2003 kein
reiner Wein eingeschenkt. Man hat in der Sitzung des Stadtsenates noch
überlegt, wie man in dieser Angelegenheit vorgehen soll. Um 7.00 Uhr
morgens hörte ich, dass das erste Kinderplanschbecken zugeschüttet worden ist. Es lag die Vermutung nahe, dass noch schnell Tatsachen geschaffen worden sind!
(Bgm. Zach: Eine solche Vermutung setzt voraus, die Vorgangsweise von
StR Mag. Oppitz-Plörer missgünstig auszulegen.)
Zum Thema Missgunst komme ich noch!
In der Sitzung des Stadtsenates vom 5.2.2003 ist keine der
Informationen vorgelegen, die StR Mag. Oppitz-Plörer heute aufgelistet
hat! StR Mag. Oppitz-Plörer hat auf die hohen Kosten einer Sanierung und
die Möglichkeit hingewiesen, alternativ Polyesterbecken zu installieren, da
die alten Kinderplanschbecken wegen der Kanten gemäß ÖNORM EN
13451-8 zu gefährlich sind. Ich kann mich erinnern, dass StR Mag. OppitzPlörer ein Angebot für einfache Polyester-Planschbecken eingeholt hat.
Ein Planschbecken in einem städtischen Kindergarten muss
laut StR Mag. Oppitz-Plörer im Gegensatz zu einem privaten Planschbecken dreimal in der Stunde umgewälzt werden. Es ist eine Sonderanfertigung notwendig, weil das Planschbecken nicht höher als 30 cm bis 50 cm
sein darf. Ein solches Kinderplanschbecken kostet ohne bauliche Maßnahmen € 50.000,-- und nicht € 104.000,--. Der Springbrunnen in der MariaTheresien-Straße kostet € 130.000,--. Warum kann man nicht in ein paar

GR-Sitzung 22.5.2003