Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 05-Mai.pdf
- S.18
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Die Auszahlung des Förderungsbetrages erfolgt im Wege der Mag.Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
Auch wenn die Don Bosco Schwestern ernsthaft erörtern, ihre Tätigkeit
aufzugeben, so muss das Haus doch in Stand gehalten werden, da es auch
einer weiteren Verwertung von den Don Bosco Schwestern zugeführt wird.
Ich darf versichern, dass mir jene Schwestern, die noch aktiv tätig sind, angeboten haben, weiterhin für die Stadt Innsbruck tätig zu sein. Daher überlegen wir uns, ob den Don Bosco Schwestern vor allem in der Jugendarbeit
etwas angeboten werden kann.
8.3
IV 2719/2003
Miteigentümerschaft Kaiserjägerstraße 30, vertreten
durch RA Dr. Zoller Markus, Generalsanierung, erster
Bauabschnitt, Kaiserjägerstraße 30
Bgm. Zach
B: Antrag des Stadtsenates vom
20.5.2003:
Gemäß §§ 17 ff des Stadtkern- und Ortsbildschutzgesetzes (SOG) gewährt
die Stadtgemeinde Innsbruck der Miteigentümergemeinschaft Kaiserjägerstraße 30, vertreten durch RA Dr. Markus Zoller, für die Generalsanierung
des Gebäudes Kaiserjägerstraße 30, erster Bauabschnitt, einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der Höhe von € 50.900,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages erfolgt im Wege der Mag.Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
GR-Sitzung 22.5.2003