Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 05-Mai.pdf

- S.23

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mitteilen, dass die Zeitpunkte der Anmeldungen oder Auszahlung in diesem Fall sogar irrelevant gewesen wären.
Da es sich beim Fußballclub (FC) Tirol-Innsbruck um einen
Verein handelt, reicht die Überschuldung als solches aus, um ein Anfechtungstatbestand zu sein. Der Zeitpunkt der Überschuldung des Vereines
wird im laufenden Verfahren festgestellt. Diesbezüglich ist RA Dr. Herbert
Matzunski in der Zwischenzeit schon im Jahre 2000 angelangt. Es sind also
die Fristen in diesem Fall auch nicht von Bedeutung.
Die persönlichen Haftungen sind Schulden, welche nicht die
Stadt Innsbruck, sondern die Innsbrucker Sportanlagen Errichtungs- und
Verwertungs GesmbH (ISpA) betreffen. Hier geht es um die Haftungen im
Zusammenhang mit den Mietverträgen beim Fußballclub (FC) Tirol-Innsbruck, wo genauso wie im Abgabeverfahren alle rechtlich notwendigen
Schritte getroffen wurden. Es wurde ein Teil der Forderungen auf Grund
des Betreibens von einem der persönlich haftenden Personen bereits beglichen. Die noch offenen Beträge werden zurzeit ermittelt und der rechtliche
Weg verläuft normal. Nach Auskunft des Rechtsvertreters der Innsbrucker
Sportanlagen Errichtungs- und Verwertungs GesmbH (ISpA) ist ebenfalls
mit einem Eingang dieser Beträge zu rechnen.
GR Mag. Fritz: Eine Randbemerkung! Nach der Konkursordnung wäre es so gewesen, dass man ein halbes Jahr vor dem Konkurs,
wenn man annehmen musste, dass die Zahlungsunfähigkeit eigentlich
schon eingetreten ist, Schulden nicht mehr betreiben durfte. Jetzt erfahren
wir noch von Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski, dass bei einem Verein diese Frist unerheblich ist und es noch länger dauern könnte ...
(Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Nicht nur beim Verein.)
… Jedenfalls ist das zuständige Gericht bei der Feststellung ex post der
Überschuldung mittlerweile schon ungefähr beim Jahr 2000 angelangt.
Wenn es so ist, dann stellt das der Aufmerksamkeit oder der
Gutgläubigkeit jener städtischen Stellen, die den Verein als Mieter von
städtischen Einrichtungen gewähren haben lassen, nicht gerade das Zeugnis
hoher Aufmerksamkeit aus.
Bgm. Zach: Es wurden in der Zwischenzeit betrügerische Absichten festgestellt, aber ich glaube nicht, dass städtische Beamte von vor-

GR-Sitzung 22.5.2003