Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 05-MaiKonstituierung.pdf

- S.22

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- 280 -

-

GRÜNE: Mag. Gerhard Fritz

-

SPÖ:

Ernst Pechlaner

MD Dr. Holas hat festgestellt, dass die
Namhaftmachungen die notwendigen
Unterschriften der Mehrheit der Mitglieder
der betreffenden Gemeinderatsparteien
aufweisen. Die neuen Stadtsenatsmitglieder sind daher:
-

ÖVP:

Dr. Christoph Platzgummer
Franz Xaver Gruber

-

GRÜNE: Mag. Gerhard Fritz

-

SPÖ:

Ernst Pechlaner

ob im Falle der Verhinderung die Mitglieder des Stadtsenates in den Sitzungen
durch Ersatzmitglieder zu vertreten sind.
Beschluss (einstimmig):
Damit ist einstimmig beschlossen, dass
Ersatzmitglieder für den Stadtsenat nominiert werden.
Nachdem einstimmig für die Einführung
von Ersatzmitgliedern des Stadtsenates
gestimmt wurde, erfolgt nunmehr die
Namhaftmachung dieser Ersatzmitglieder
durch die jeweilige im Stadtsenat vertretene Gemeinderatspartei.

Ich gratuliere allen Mitgliedern des neuen
Innsbrucker Stadtsenates sehr herzlich.
(Beifall von allen Seiten)

Für Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer wurde
GRin Keuschnigg namhaft gemacht.

10.

Für Bgm.in-Stellv. Mag.a Pitscheider wurde
GRin Dr.in Krammer-Stark namhaft gemacht.

I-Präs. 455e/2012
Entscheidung, ob Ersatzmitglieder für die Mitglieder des Stadtsenates bestellt werden, gegebenenfalls Wahl der Ersatzmitglieder des Stadtsenates
in

a

Bgm. Mag. Oppitz-Plörer: Gemäß
§ 29 Abs. 1 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) hat der Gemeinderat zu bestimmen, ob die Mitglieder
des Stadtsenates im Falle ihrer Verhinderung in den Sitzungen durch Ersatzmitglieder zu vertreten sind.
Für die Zuhörerinnen und Zuhörer bedeutet das, dass es diese neue Regelung mit
dem neuen Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) gibt. Das ist durchaus eine Innovation.
Diese Entscheidung hat gemäß § 83 lit. f
Innsbrucker Wahlordnung 2011 (IWO) in
der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates zu erfolgen.
Insofern steht der Gemeinderatspartei, der
die betreffende Stadtsenatsstelle zusteht,
auch das Recht zu, ein allfälliges Ersatzmitglied aus den Reihen ihrer Mitglieder
für die gesamte Funktionsperiode des
Gemeinderates namhaft zu machen. Hierfür ist die Unterschrift der Mehrheit der
Mitglieder der betreffenden Gemeinderatspartei erforderlich.
Wir stimmen nunmehr ab,
Konstituierende GR-Sitzung 16.5.2012

Für Bgm.-Stellv. Kaufmann wurde
GRin Springer namhaft gemacht.

Für StR Mag. Fritz wurde GRin
Mag.a Schwarzl namhaft gemacht.
Für StR Pechlaner wurde GR Grünbacher
namhaft gemacht.
Für StR Dr. Platzgummer wurde GRin
Dipl.-Ing.in Sprenger namhaft gemacht.
Für StR Gruber wurde GRin MMag.a Traweger-Ravanelli namhaft gemacht.
Es wurde festgestellt, dass die Namhaftmachungen die notwendigen Unterschriften der Mehrheit der Mitglieder der betreffenden Gemeinderatsparteien aufweisen.
Die Ersatzmitglieder der Stadtsenatsmitglieder lauten wie folgt:
GRin Keuschnigg für Bgm.in Mag.a OppitzPlörer
GRin Springer für Bgm.-Stellv. Kaufmann
GRin Dr.in Krammer-Stark für Bgm.-Stellv.in
Mag.a Pitscheider
GRin Mag.a Schwarzl für StR Mag. Fritz
GR Grünbacher für StR Pechlaner
GRin Dipl.-Ing.in Sprenger für StR Dr. Platzgummer
GRin MMag.a Traweger-Ravanelli für
StR Gruber