Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 05-MaiKonstituierung.pdf
- S.4
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Mein Gruß gilt auch allen zahlreich erschienen Bürgerinnen und Bürgern, Interessierten, Freunden und Begleiterinnen
und Begleitern aller Fraktionen während
der letzten intensiven Wochen, welche die
Zusammensetzung dieses Gemeinderates
so bestimmt haben.
Weiters begrüße ich die Beamtenschaft
des Hauses und die Vertreterinnen und
Vertreter der Medien, welche heute sehr
zahlreich anwesend sind.
1.
Foto- und Filmaufnahmen
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Mit Bezug
auf § 25 Abs. 1 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 2012 (IStR) frage
ich, ob Sie damit einverstanden sind, dass
Foto- und Filmaufnahmen gemacht werden.
Beschluss (einstimmig):
Foto- und Filmaufnahmen werden genehmigt.
2.
Konstituierende Sitzung des neu
gewählten Gemeinderates; Einberufung und Beschlussfähigkeit
in
a
Bgm. Mag. Oppitz-Plörer: Ich darf im
Wesentlichen § 82 Abs. 1 der Innsbrucker
Wahlordnung 2011 (IWO) verlesen:
"Zur konstituierenden Sitzung des neugewählten Gemeinderates und zur Wahl des
Stadtsenates hat die neu gewählte Bürgermeisterin die neu gewählten Mitglieder
des Gemeinderates in der fünften Woche
nach dem Wahltag einzuberufen. Der Einberufung haben alle Mitglieder des Gemeinderates Folge zu leisten."
Ich stelle fest, dass dieser Termin rechtzeitig angesetzt wurde und dass die gemäß
§ 82 Abs. 2 der Innsbrucker Wahlordnung
2011 (IWO) erforderliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates von wenigstens drei Viertel der Mitglieder und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates gegeben ist.
Als neu gewählte Bürgermeisterin habe
ich gemäß § 82 Abs. 3 der Innsbrucker
Wahlordnung 2011 (IWO) die konstituierende Sitzung zu führen.
Konstituierende GR-Sitzung 16.5.2012
3.
Tagesordnung der konstituierenden Sitzung
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Tagesordnung ist Ihnen zeitgerecht zugegangen.
Hat jemand gegen die Tagesordnungspunkte einen Einwand? Das ist nicht der
Fall.
Beschluss (einstimmig):
Die Tagesordnung wird genehmigt.
4.
Mitteilungen der Vorsitzenden
4.1
Verzichtserklärungen im Zusammenhang mit Vorzugsstimmensystem Liste "Team
Dr. Platzgummer-Gruber - Innsbrucker Volkspartei" (ÖVP)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Mir liegen
Verzichtserklärungen von elf Wahlwerberinnen bzw. Wahlwerbern der Liste "Team
Dr. Platzgummer-Gruber - Innsbrucker
Volkspartei" (ÖVP) vor, welche am Montag, dem 7.5.2012 eingebracht wurden.
Ich darf eine der Verzichtserklärungen vorlesen:
"Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin!
Hiermit verzichte ich gemäß § 16a Abs. 3
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) mit sofortiger Wirkung
auf das nach der Listenreihung der Liste
"Team Dr. Platzgummer-Gruber - Innsbrucker Volkspartei" (ÖVP) mir zufallende
Gemeinderatsmandat unwiderruflich.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Felsberger."
Ich verzichte darauf, die restlichen Verzichtserklärungen zu verlesen.
Gleichlautende Erklärungen haben folgende Wahlwerberinnen bzw. Wahlwerber
abgegeben, nämlich: Dr.in Ursula Waibel,
Dr. Helmuth Schuchter, Elfriede Moser,
Mag. Christian Kogler, Dr. Wolfgang Hilbe,
Mag.ª Julia Seidl, Wolfgang Ullmann,
Dr. Christoph Fink, Dr.in Daria Daniaux und
Armin Bauer.
Diese Verzichtserklärungen sind - mit
Ausnahme jener von Elfriede Moser
(7.5.2012) - alle mit 2.5.2012 datiert und
eigenhändig unterfertigt.