Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 05-Protokoll-29-05-2019_gsw.pdf

- S.114

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 05-Protokoll-29-05-2019_gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2019
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 29.5)

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email

Ort, Datum

INNS"
BRUCI<

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 13.05.2019

Städtische Kinderbetreuungseinrichtungen, Personalsituation; Zahl GfGR/90/2019;
ANFRAGE von StRin Dengg (FPÖ) vom 25.04.2019;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

StRin Dengg hat am 25.04.2019 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Die Landeshauptstadt Innsbruck betreibt städtische Kindergärten, in welchen Pädagoginnen/Pädagogen und Assistentinnen/Assistenten zur Betreuung der Kinder eingesetzt werden. Im
Dienstbetrieb dieser Einrichtungen kommt es nach Aussagen von betroffenen Mitarbeiterinnen
zu diversen Problemen (Anmerkung: redaktionell ergänzt):
Frage 1:

Ist es richtig, dass sogenannte "Springerinnen"/"Springer" über die Mittagszeit einen Wechsel des Dienst- bzw. Einsatzortes ("Ort" wird hierbei als Postadresse,
nicht als Postleitzahl oder räumliche Verlegung innerhalb eines Gebäudes oder
Gebäudegruppe verstanden) vornehmen müssen? Falls ja, wie viele Personen
waren davon 2017 und 2018 - bitte jeweils unter Angabe der Zahl der Tage, an
denen eine solche Standortverlegung vorgenommen werden musste - betroffen?

Antwort:

Ja - 2017 und 2018 waren es je 18 Personen.

Frage 2:

Ist es richtig, dass im Fall des in Frage 1 angeführten Personenkreises die Zeit
der Überstellung (Reisezeit) nicht in die jeweils zu leistende Tagesarbeitszeit eingerechnet wurde/wird, der Standortwechsel also in der Freizeit vorgenommen
werden musste?

Antwort:

ja

P"l"I Landeshauptstadt Innsbruck. Maria-Theresien-Straße 18. 6020 Innsbruck. DVR: 0059331 . www.innsbruck.gv.at

""6o" Tiroler Sparkasse Bank AG, BIC: SPIHAT22XXX, IBAN: AT20 2050 3033 0192 0330, UID: ATU36832905 STGD lnnsbrucker Betriebe