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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 05-Protokoll-29-05-2019_gsw.pdf

- S.116

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Diese Ausgabe – 05-Protokoll-29-05-2019_gsw.pdf
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Antwort:

Vorgaben im Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz; Bildungsrahmenplan Tirol.

Frage 10:

Welchen inhaltlichen Vorgaben unterliegt die pädagogische Arbeit in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen (z. B. Jahresthemen, Lehrpläne etc.) und
wer bzw. welches Organ im Bereich des Stadtmagistrats macht diese Vorgaben?

Antwort:

Bildungsrahmenplan Tirol; jede Kinderbetreuungseinrichtung erstellt ihre
eigene pädagogische Konzeption (die Mag.-Abt. V, Pädagogische Beratung
und Entwicklung, unterstützt dabei).

Frage 11:

Wie viele städtische Kinderbetreuungseinrichtungen werden als Integrationseinrichtungen mit ständig vor Ort befindlichem sonderpädagogischem Fachpersonal
geführt? In wie vielen städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen findet eine Betreuung durch nur zeitweise anwesendes (mobiles) Fachpersonal statt und wie
viele Wochenstunden an Betreuung finden in diesen Einrichtungen jeweils mit
sonderpädagogischem Fachpersonal statt?

Antwort:

5 Integrationsgruppen; 2 mobile Beratungs- und BetreuungssonderkindergartenpädagogInnen, die bei Bedarf von der jeweiligen PädagogIn angefordert werden können;

Frage 12:

Ist es richtig, dass die bisherige Sprachförderung, im Rahmen derer einmal pro
Woche eine Schwerpunktbetreuung durch externe Fachkräfte stattgefunden hat,
abgeschafft wurde?

Antwort:

nein

Frage 13:

Ist es richtig, dass seit April 2019 die Sprachförderung durch sieben vom Land Tirol bestellte Sprachförderassistenzkräfte wahrgenommen wird? Falls ja, welche
fachlich relevante Ausbildung müssen diese Personen vorweisen?

Antwort:

nein

Frage 14:

Ist es richtig, dass von 17 Austritten von Betreuungspersonal in städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen im Jahr 2017 nur acht Stellen bis zum Ende des gegenständlichen Kalenderjahres nachbesetzt wurden?

Antwort:

nein

Frage 15:

Ist es richtig, dass Krankenstände, die über einen Monat andauern, mit den vorhandenen "Springerinnen"/"Springern" nicht abgedeckt werden können, das heißt
die gewohnte Qualität der Betreuungsleistung nicht mehr aufrechterhalten werden
kann?

Antwort:

Nein - der gesetzliche Mindestpersonaleinsatz ist einzuhalten.
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