Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 05-Protokoll-29-05-2019_gsw.pdf
- S.125
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Frage 11:
Für welchen Zeitraum ist die Aufstellung der Schrifttafel "GRÜSS GÖTTIN" geplant?
Antwort:
Nach Informationsstand der Mag.-Abt. V, Kultur, für fünf Jahre.
Frage 12:
Gibt es einen Vertrag, eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Stadt Innsbruck und der Eigentümerin der Schrifttafel "GRÜSS GÖTTIN", Ursula Beiler?
Antwort:
Mit der Mag.-Abt. V, Kultur, besteht kein Vertrag.
Frage 13:
Wenn ja, ist dieser Vertrag, diese Vereinbarung für die GemeinderätInnen einsehbar, und wenn ja, wo?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 12.
Frage 14:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 12.
Frage 15:
Welche Religionsgemeinschaften in Bezug auf deren Mitglieder soll der Schriftzug
"GRÜSS GÖTTIN" gezielt ansprechen?
Antwort:
Über die künstlerischen Intentionen kann die Künstlerin Auskunft geben.
Frage 16:
Finden Sie es richtig, dass in einer Stadt, in der es viele Religionsgemeinschaften
gibt, die Stadtregierung, allen voran der Bürgermeister der Stadt Innsbruck, federführend sich in eine Glaubensfrage einmischt, in dem ein derart provokativer
Schriftzug an einem zentralen Ort aufgestellt wird?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 15.
Frage 17:
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 15.
Frage 18:
Welche anderen Standorte für die Aufstellung des Schriftzuges "GRÜSS GÖTTIN"
wurden geprüft bzw. wann wurde Ursula Beiler darüber informiert, dass sie den
Schriftzug beim Kreisverkehr Innsbruck Mitte aufstellen kann?
Antwort:
Es waren mehrere Standorte in Diskussion, mit welchen sich unter anderem
auch der Kulturausschuss beschäftigt hat, z. B. der Flughafen und die alte
Trasse der Hungerburgbahn.
Frage 19:
Wer hat um die die naturschutzrechtliche Bewilligung für die Aufstellung der
Schrifttafel "GRÜSS GÖTTIN" beim Kreisverkehr Innsbruck Mitte angesucht und
wann?
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