Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 05-Protokoll-29-05-2019_gsw.pdf

- S.35

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Nach Verlesung der Gelöbnisformel nach
§ 12 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) leistet das Ersatzmitglied des Gemeinderates DIin Daria Sprenger (ÖVP), mit den Worten "Ich gelobe" das
Gelöbnis in die Hand des Bürgermeisters.
Zu Punkt 12.
IV 4726/2019
Stadt Innsbruck, Zustimmung zum
Optionsvertrag und Kaufvertrag
zwischen Agrargemeinschaft
Waldinteressentschaft Igls und
Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG) sowie Innsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG)
über den Erwerb einer Teilfläche
des Grundstückes 766/1, KG
81112 Igls, "Am Bichl 3"
Mehrheitsbeschluss (bei Abwesenheit von
GR Mag. Falch, GRin Springer, GR
Mag. Stoll und GR Wallasch, 4 Stimmen;
gegen FPÖ, FRITZ, GERECHT und
GR Mag. Krackl, 11 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
21.05.2019 (Seite 405) wird angenommen.
14.

Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)

14.1

IV 2526/2019
Förderung in der Schutzzone 4 Mühlau - Anton-Rauch-Straße

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 21.05.2019:
Die Stadt Innsbruck unterstützt die WEG
hinsichtlich
der Balkonsanierung des Gebäudes in der
mit einem
Baukostenzuschuss in Höhe von
€ 22.550,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.

GR-Sitzung 29.05.2019

14.2

IV 3440/2019
Förderung in der Schutzzone 1 Altstadt - Innenstadt

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 21.05.2019:
Die Stadt Innsbruck unterstützt die WEG
hinsichtlich der
Generalrestaurierung und umfassenden Sanierung im 2. Bauabschnitt des Gebäudes
mit einem Baukostenzuschuss in Höhe von € 106.115,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
15.

III 9417/2008
Planungsverband Innsbruck und
Umgebung (gemäß LGBl.
Nr. 29/2007 i.d.g.F.), Beschluss einer neuen Geschäftsordnung

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 28.05.2019:
Die Stadt Innsbruck als Sitzgemeinde des
Planungsverbandes Innsbruck und Umgebung begrüßt die Neuausrichtung und Intensivierung der Stadt-Umland-Kooperation auf
der Grundlage der neuen Geschäftsordnung
des Planungsverbandes.
Herr Bürgermeister und Verbandsobmann
Georg Willi wird beauftragt, in der nächsten
Verbandsversammlung dem Beschluss der
neuen Geschäftsordnung des Planungsverbandes zuzustimmen.
GR Kunst: Ich habe dazu zwei Fragen:
Herr Bürgermeister, können Sie mir sagen,
wie hoch der jährliche Aufwand für die Stadt
Innsbruck dadurch sein wird? Wie wird der
Koordinator ausgewählt? Ist es ein Politiker
oder kommt da ein Experte?
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
Bgm. Willi: Es ist derzeit für Planungsverbände im Land Tirol eine Summe von knapp
€ 70.000,-- im Topf. Das heißt, wir können
den Verband momentan weiterführen.
Wenn die neue Geschäftsordnung gilt, wird