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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 05-Protokoll-29-05-2019_gsw.pdf

- S.39

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- 424 -

In den Stellungnahmen wird auf die Umsetzung des Wettbewerbsprojektes Bezug genommen und insbesondere die geplante
Bauhöhe im Bebauungsplan beeinsprucht.
Darüber hinaus wird unter anderem auch
die Position der Baukörper und die Volumsverteilung des Projektes, die eingeschossige Ausführung der Tiefgarage und die
Sinnhaftigkeit eines weiteren Lebensmittelmarktes beeinsprucht.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten. Dabei wurde festgestellt, dass die
eingebrachten Stellungnahmen keine neuen
Aspekte hervorgebracht haben, die zu einer
Planänderung führen würden.
Obwohl die Festlegungen im gegenständlichen Bebauungsplan die planerischen Zielsetzungen erfüllen, wurde seitens der/des
Projektbetreiberin/Projektbetreibers im
Sinne einer raschen Projektumsetzung der
Verzicht auf das oberste Geschoss angeboten. Dementsprechend wurde die vertragliche Projektsicherung adaptiert.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Kunst
und GR Kurz, 2 Stimmen):
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von FRITZ; gegen FPÖ, GERECHT und
GR Mag. Kuprian; 10 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
11.04.2019:
Der Bebauungsplan Nr. IG-B10, Igls, Bereich zwischen Igler Straße, Habichtstraße
und Widumweg (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IG-B1a), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

GR-Sitzung 29.05.2019

22.

Maglbk/22944/SP-FW-IN/1
Flächenwidmungsplan Nr. IN-F26,
Innenstadt, Bereich BlasiusHueber-Straße 4 (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes
Nr. IN-F1), gemäß § 36 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Die Stellungnahme liegt dem Akt im Original
bei.
Es wird auf Nutzungskonflikte, Widersprüche zum Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) und befürchtet schlechter Wohnqualität Bezug genommen.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten. Dabei wurde festgestellt, dass die
eingebrachte Stellungnahme keine neuen
Aspekte hervorgebracht hat, die zu einer
Planänderung führen würden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR
Mag. Anzengruber, Bsc und GR Kunst,
2 Stimmen),
Der Flächenwidmungsplan Nr. IN-F26, Innenstadt, Bereich Blasius-Hueber-Straße 4
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. IN-F1), gemäß § 36 TROG 2016, zu beschließen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden flächenwidmungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.
GR Mag. Krackl: Ich bitte, über diesen und
den nachfolgenden Punkt zusammen zu
diskutieren und dann abzustimmen.
GR Kurz: Die Mitglieder der FPÖ sind, wie
man uns kennt, keine "Umfaller". Dementsprechend sind wir auch hier weiterhin dagegen.
GR Depaoli: Das Projekt Blasius-HueberStraße ist eigentlich schon vom Tisch und
nur noch reine Formsache - Billighotel statt
leistbares Wohnen. Ich gebe aber trotzdem
noch einmal zu bedenken, dass GR Buchacher damals gesagt hat, dass hier Wohnun-