Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 05-Protokoll_21.05.2015_gsw.pdf
- S.43
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29.2
I-OEF 44/2015
Gasbetriebene Fahrzeuge, Befreiung von der Parkgebühr in den
Kurzparkzonen (StR Gruber)
StR Gruber: Ich stelle gemeinsam mit meinen MitunterzeichnerInnen folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die mit Juni 2012 ausgelaufene Befreiung
von Fahrzeugen mit Gasantrieb von der
Parkgebühr in parkraumbewirtschafteten
Zonen der Stadt Innsbruck wird wieder eingeführt. Frau Bürgermeisterin wird ersucht,
eine entsprechende Novelle der Innsbrucker
Parkabgabenverordnung in die Wege zu leiten.
Gruber, MMag.a Traweger-Ravanelli,
Mag. Jahn, Mag. Kogler und Wanker, alle
eigenhändig
Die Befreiung von der Parkgebühr ist ein
wesentliches umweltpolitisches Signal und
Motivation zum weiteren Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel. Mit dieser
Maßnahme wird durch positive Anreize das
Umweltbewusstsein der Menschen verstärkt
und ein Schwerpunkt für nachhaltige Mobilität gesetzt.
Mit der Einführung dieser Maßnahme
kommt die Stadt Innsbruck ihrer Verpflichtung nach, umweltpolitische Akzente zu setzen und mit gutem Beispiel - auch für andere Städte - voranzugehen.
Mehrkosten entstehen der Stadt durch diese Maßnahme keine.
29.3
I-OEF 45/2015
Reisebusse, Erstellung eines
Parkkonzeptes (GR Buchacher)
GR Buchacher: Ich stelle gemeinsam mit
meinen MitunterzeichnerInnen folgenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Frau Bürgermeisterin wird ersucht, die zuständigen Ämter mit der zügigen Erstellung
eines Parkkonzeptes für Reisebusse für das
Stadtgebiet zu beauftragen, das die Errichtung von neuen Reisebusparkplätzen beinhaltet. Weiters soll dieses Parkverbot für
Reisebusse dort vorgesehen werden, wo
GR-Sitzung 21.05.2015
die Lebensqualität der Innsbrucker BewohnerInnen massiv beeinträchtigt wird.
Buchacher, Eberl, Dr.in Pokorny-Reitter,
Reisecker, Grünbacher und Pechlaner, alle
eigenhändig
Die Fremdenverkehrsstadt Innsbruck verfügt über einen einzigen Reisebusparklatz
im Bereich des Fennerareals, der auch über
die notwendige Infrastruktur (WC, Waschgelegenheit) für die FahrerInnen verfügt.
Dieser Parkplatz für Reisebusse steht infolge der Erweiterung des Management Centers Innsbruck (MCI) jedoch nur noch für eine überschaubare Zeit zur Verfügung. Mangels entsprechender Parkplätze für Reisebusse parken diese dann im ganzen Stadtgebiet in Kurzparkzonen, die eigentlich für
Pkw gedacht sind. Um € 0,70 belegen sie
dann völlig legal mehrere Parkplätze, die
dann den AnwohnerInnen speziell am
Abend nicht mehr zur Verfügung stehen.
Aufgrund der Länge und Breite der Busse
können diese natürlich die vorgesehenen
Markierungen nicht einhalten. Und nicht selten sieht man dann Reisebusse im ganzen
Stadtgebiet an verbotenen Stellen, wie z. B.
illegal in Bushaltestellen, im Halte-und
Parkverbot oder - schon legendär - auf dem
Dauerparkplatz "Ohrwaschl" Marktgraben.
Die Innsbrucker Bevölkerung wird dadurch
schon seit vielen Jahren völlig unzumutbar
belastet (Abgase, Lärm etc.), ohne dass
entsprechende Maßnahmen erkenn- oder
spürbar sind.
Diese jahrelange Misere ist der Fremdenverkehrsstadt Innsbruck und den betroffenen FahrerInnen absolut abträglich. Die
Fremdenverkehrsstadt Salzburg z. B. bietet
gut ausgestattete Busparklätze an, überwacht im Gegensatz zur Stadt Innsbruck
aber auch ganz streng das Parkverbot für
Reisebusse. Dazu zählen auch Hotelladezonen, auf denen nicht geparkt werden darf.