Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf
- S.228
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(zu Punkt 53.14)
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GEMEINDERATSFRAKTION
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Innsbruck, am 23.04 .. 2023
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ANTRAG
Der Gemeinderat möge beschließen,
1. sämtliche Testphasen "Rechtsabbiegen bzw. Fahren bei Rot für Radfahrer" im
gesamten Stadtgebiet von Innsbruck werden zum Schutz bzw. zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger, vor allem aber zum Schutz zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit für blinde Menschen
und Menschen mit
Sehbehinderung sofort eingestellt
2. zum Schutz bzw. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und
Fußgänger, vor allem aber zum Schutz bzw. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für
blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderung verzichtet die Stadt Innsbruck auf
die Einführung "Rechtsabbiegen bzw. Fahren bei Rot für Radfahrer" im gesamten
Stadtgebiet von Innsbruck.
BEGRÜNDUNG:
Mit Neuerungen durch die 33. StVO-Novelle ist Rechtsabbiegen bei Rot für Radfahrer möglich.
Wenn das neue Verkehrszeichen "Grünpfeil" bei einer Kreuzung mit Ampelschaltung angebracht ist, dürfen Radfahrerinnen/Radfahrer auch bei Rot rechts abbiegen. An "T-Kreuzungen"
kann die Behörde damit auch das Geradeausfahren bei Rot ermöglichen.
Das setzt voraus, dass Radfahrerinnen/Radfahrer davor anhalten und sich vergewissern,
dass
das
Abbiegen bzw. Weiterfahren ohne
Gefahr,
vor
allem
für
Fußgängerinnen/Fußgänger möglich ist.
Einmal abgesehen davon, dass man aufgrund der Tatsache, dass sich immer mehr Radfahrer
nicht an die Straßenverkehrsordnung halten und Gehwege bzw. Schutzwege als Radwege
benützen, aber auch die Fußgängerzone in der lnnsbrucker Innenstadt missachten, kann man
nicht davon ausgehen, dass
alle Radfahrerinnen/Radfahrer davor anhalten und sich
vergewissern, dass das Abbiegen bzw. das Weiterfahren ohne Gefahr, vor allem für
Fußgängerinnen/Fußgänger möglich ist. Schon aus diesem Grund stellt Rechtsabbiegen bei Rot
für Radfahrer ein erhöhtes Verkehrsrisiko für Fußgängerinnen und Fußgänger dar.
Besonders problematisch und gefährlich wird "Rechtsabbiegen bei Rot für Radfahrer"" für blinde
Menschen und Menschen mit Sehbehinderung, welche sich auf das akustische Ampelsignal
verlassen müssen, und nicht sehen, ob ein Radfahrer bei Rot die Kreuzung quert.
Selbstvertändlich ist auch allgemein für Fußgänger, besonders für Kinder diese Novelle der
Straßenverkehrsordnung nicht ungefährlich - zumal man davon ausgeht, dass, wenn die Autos
stehen, man gefahrlos die Kreuzung queren kann , ohne, dass ein Radfahrer bei Rot
"gesetzeskonform" abbiegt bzw. durchfährt.