Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf

- S.235

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Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

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NEOS Innsbruck, 24. 04. 2023

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Gescnalfsslelle fur Gemeinderal und S!adlsenal

NEOS

Kinderschutzkonzepte, Safe Places

Gemeinderätin Mag.a Dagmar Klingler-Newesely stellt hiermit gemäß§ 20 Abs . 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Stadt Innsbruck bekennt sich als familienfreundliche Stadt zur Etablierung von Kinderschutzkonzepten, um die Sicherheit für die ihr anvertrauten lnnsbrucker Kinder in ihren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen und vergebenen freien Angeboten zu stärken. Der Bildungsausschuss befasst sich gemeinsam mit Expert :innen intensiv mit dieser Thematik sowie
ihren Möglichkeiten und legt dem Gemeinderat zeitnah eine Beschlussvorlage vor, wie in
Innsbruck alle Betreuungsangebote zu Safe Places werden können, indem Kinderschutzkonzepte nachhaltig und umfassend zum Wirken kommen können.
Begründung:

Gewaltvolle Übergriffe können überall passieren, wo Erwachsene mit Kindern arbeiten, sei
es in der Unterbringung, im Unterricht oder in der Betreuung. Kinder sind vor solchen gewaltvollen Übergriffen soweit als möglich zu schützen. Damit das gelingen kann, müssen alle
Formen von Gewalt und Möglichkeiten des Schutzes nicht nur exakt definiert, sondern Hilfsmaßnahmen über alle Hierarchien hinweg nachhaltig festgelegt werden .
Insbesondere institutioneller Kinderschutz benötigt dazu ein klares und möglichst lückenloses Bekenntnis und Konzept. Dazu benötigt es neben einer umfassenden Risikoanalyse und
präventiven Maßnahmen im Personalwesen, einen Verhaltenskodex aller Mitarbeiter:innen,
ein festgelegtes Beschwerdemanagement, festgelegte Maßnahmen zur internen wie externen Kommunikation sowie klare Vorgaben zum Vorgehen bei Verdacht auf Gewalt.
Kinderschutzkonzepte schützen in erster Linie die Kinder einer Kommune, helfen aber auch
den dort tätigen Institutionen und den politisch Zuständigen diese große Verantwortung zu
tragen und im Fall einer Gewaltanwendung schnell, zielsicher und professionell handeln zu
können. Daher ist es notwendig, dass Kinderschutzkonzepte von den Institutionen in Kooperation mit ihren Trägerorganisationen und deren Verantwortlichen der Stadt Innsbruck gemeinsam erstellt werden.
Auch wenn immer ein Restrisiko bestehen bleibt, so sind die Maßnahmen eines Kinderschutzkonzepts ein umfassendes Mittel im institutionellen Kinderschutz.
Bedeckungsvorschlag:

vorerst keine Bedeckung

en und Kollegen des Gemeinderats um Zustimmung.

ly

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