Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf
- S.253
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(zu Punkt 54.2)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 10.05.2023
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG), Konzept "Leistbares Wohnen im Eigentum",
vorläufiger Verkaufsstopp; Zahl MagIbk/54511/GfGR-AF/36/2023;
ANFRAGE von GR Onay (ALI) vom 25.04.2023;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
und Beteiligungsunternehmen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Onay hat am 25.04.2023 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die
Antworten eingefügt wurden:
Die Stadt Innsbruck hat gemäß Medienberichten infolge des Gerichtsverfahrens um das Vorkaufsrecht auch in zweiter Instanz verloren. Der Gemeinderat hatte den Weiterverkauf von
Wohnungen gemäß dem IIG/IISG-Konzept "Leistbares Wohnen" im November 2022 vorerst
gestoppt, nachdem die erste Instanz der Klägerin recht gegeben hatte. Gemäß der Beantwortung der Anfrage der Alternativen Liste Innsbruck vom 09.12.2021 waren bis zum damaligen
Zeitpunkt 20 Wohnungen in der Hans-Maier-Straße 3 verkauft bzw. übergeben. Zudem befanden sich zum damaligen Zeitpunkt die Projekte in der Höttinger Au 74, in der Ecke Pradler
Straße/Amraser Straße und Igls Am Bichl 3 in Planung bzw. in Umsetzung.
Frage 1:
Wurden bis zur Verhängung des vorläufigen Verkaufsstopps weitere Projekte
von Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) oder Innsbrucker Immobilien
Service GmbH (IISG) umgesetzt? Wenn ja, welche?
Antwort:
Zum Zeitpunkt der Verhängung des vorläufigen Baustopps war des Projekt
Hans-Mair-Straße 3 bereits vollständig umgesetzt.
Beim Projekt Pradler Straße 78/Amraser Straße 29-31 bestand zum Zeitpunkt
des vorläufigen Verkaufsstopps ein Kaufvertrag mit dem Bauträger zum Ankauf der Wohnungen durch die Innsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG).
Auf dieses Vorhaben wird bei der Beantwortung der Frage 3 noch näher eingegangen.
Beim Projekt Höttinger Au 74 bestand zum Zeitpunkt des vorläufigen Verkaufsstopps eine Vereinbarung, welche die IISG/IIG zum Abschluss eines
Kaufvertrages mit dem Bauträger zum Ankauf der Wohnungen verpflichtete.