Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf

- S.280

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Diese Ausgabe – 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf
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(zu Punkt 54.10)

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 23.05.2023

Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG), schrittweise Anpassung der Richtwertmieten, Informationen über die betroffenen MieterInnen; Zahl MagIbk/54511/GfGR-AF/44/2023;
ANFRAGE von GRin Mag.a Seidl (NEOS) vom 25.04.2023;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
und Beteiligungsunternehmen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GRin Mag.a Seidl hat am 25.04.2023 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die Antworten eingefügt wurden:
Anlässlich der aktuellen Gemeinderatssitzung bezüglich der Richtwertmietzinsdebatte möchten wir um die Beantwortung unserer Fragen bitten. Es gab bezüglich des Antrags des Stadtsenats sehr wenig Information rund um die Zahlen. Da es aber doch in der gesamthaften budgetären Planung notwendig ist, genaue Zahlen und Fakten zu haben, bitten wir um folgende
Antworten.
Frage 1:

Um eine treffsichere Entlastung zu gewähren, braucht es aus unserer Sicht Informationen über das Einkommen der MieterInnen in den besagten 2.500 Wohnungen,
bei denen der Richtwert nicht im Ausmaß der Inflation angehoben werden soll. Bitte
um Angabe, wie hoch die monatlichen netto Haushaltseinkünfte in diesen Wohnungen sind.

Antwort:

Hierzu sind keine Angaben möglich. Die Einkommenssituation der MieterInnen ist nur im Moment der Wohnungszuweisung bekannt und anschließend
nicht mehr.

Frage 2:

Um welche Wohnungsgrößen handelt es sich konkret? (genaue m2, Zimmeranzahl)
und um die Angabe der Anzahl der jeweils in der Wohnung lebenden und mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen.

Antwort:

Im Durchschnitt haben die IIG-Wohnungen auf Basis des Richtwertes eine
Größe von 61,96 m². Die Zimmeranzahl ist unterschiedlich.
Hinsichtlich der Angabe der gemeldeten Personen pro Wohnung wäre theoretisch mit viel Aufwand eine solche Auswertung möglich, jedoch bedarf es