Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf
- S.282
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Frage 8:
Wie hoch sind die aktuellen, durchschnittlichen Heizkosten pro m2 in diesen Wohnungen? Welche Befeuerungsart wird dort verwendet? Bitte um Details.
Antwort:
Rund die Hälfte der IIG-Wohnungen werden über ein zentrales Heizungssystem versorgt und hier werden die Heizkosten von der IIG abgerechnet. Das
bedeutet, dass im Altbestand zahlreiche Wohnungen dezentral beheizt werden (z. B. Gasetagenheizung) und die Heizkosten daher nicht bekannt sind.
Unter Berücksichtigung der Energiekostensteigerungen betragen die aktuellen Heizkosten-Akontierungen bei den Zentralheizungen im Altbestand:
Fernwärme:
Gas:
€ 0,50/m²
€ 1,50/m²
Frage 9:
Wie viele MieterInnen in diesen Wohnungen haben einen Antrag auf eine Mietzinsbeihilfe bei der Stadt gestellt?
Antwort:
Laut den der IIG vorliegenden Daten beziehen 304 WohnungsmieterInnen mit
einer Miete auf Basis des Richtwertes Mietzinsbeihilfe.
Den präzisen aktuellen Stand zu eruieren ist hier aus datenschutzrechtlichen
Gründen allerdings nicht möglich. Die MieterInnen müssten dafür einzeln namentlich abgefragt werden.
Frage 10:
Wie viele MieterInnen haben den bestehenden Mietvertrag bereits von einer verwandten Person übernommen bzw. sind in den Vertrag eingetreten?
Antwort:
Diese Daten können im knappen Zeitraum der Anfragebeantwortung leider
nicht ausgewertet werden.
Frage 11:
Wie hoch sind die Gesamtkosten, welche der IIG in den nächsten 10 Jahren durch
den Zinseszinseffekt entgehen? Bei einer Berechnung einer Inflation im EU-Ziel bei
um die 2 % in den nächsten Jahren.
Antwort:
Durch die aktuelle Dämpfung der Richtwertmieten entgehen der IIG im Zeitraum 01.05.2023 - 30.04.2025 € 1.230.906,49 (siehe Beilage). Zinsprognosen
auf einen längeren Zeitraum sind aufgrund des volatilen Zinsmarktes nicht
seriös. Darüber hinaus ist die nächste Anpassung des Richtwertmietzinses
für April 2025 vorgesehen, wobei dann weitere Maßnahmen gesetzt werden
können.
Um die Wohnungssanierungslast der IIG abzufedern, werden der IIG gemäß
Gemeinderatsbeschluss vom 25.04.2023 50 % der Mindereinnahmen durch
einen im Voraus auf das Mietjahr zu leistenden Gesellschafterzuschuss
durch die Stadt ersetzt.
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