Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf
- S.301
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(zu Punkt 55.1)
StR Rudi Federspiel
1. Vbgm. Markus Lassenberger
KO Andrea Dengg
KO Stv. Andreas Kunst
Stadtmagistrat Innsbruck
GRin Deborah Gregoire
eingelangt am
GRin Astrid Denz
2 5. Mai 2023
GRin Beatrix Klaus
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~-lleschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Innsbruck, am 25.05.2023
Anfrage
betreffend Verbauung der Grundstücke .13 in EZ 1426 GB 81102 Amras sowie EZ 1431
GB 81102 Amras zugeschriebenen Grundstücke 27, 28, 30/1, 30/2, 31, 32/1 und 32/2
Wie vor wenigen Tagen den Medien ( https://bit.ly/3MvP3U2 ) zu entnehmen war soll im
Stadtteil Amras auf den im Betreff angeführten Grundstücken des ehemaligen „Tschugg"
Bauers ein Neubauprojekt errichtet werden. Eine Initiative aus Amras „lebenswertes Amras"
ist diesbezüglich tätig geworden um eine eventuell dadurch entstehende massive
Verkehrsbelastung für die Gehart-Haptmann-Straße sowie die umliegenden Straßen wie
insbesondere die Geyrstraße zu vermeiden. Auch ist die Gemeindepolitik sowie die Fraktionen
dadurch mit offenen Fragen konfrontiert aus welcher sich untenstehende Fragen ergeben.
Es wird deshalb um Beantwortung nachfolgend angeführter Fragen durch den Bürgermeister
ersucht:
1. Ist dem Bürgermeister oder der Stadtplanung eine mögliche Bebauung der
Grundstücke oder Teilen davon (.13 in EZ 1426 GB 81102 Amras sowie EZ 1431 GB 81102
Amras zugeschriebenen Grundstücke 27, 28, 3011, 30/2, 31, 3211 und 3212) bekannt?
a. Wenn ja, wer hat wann mit dem Bürgermeister oder der Stadtplanung
diesbezüglich das erste Mal Kontakt aufgenommen?
2. Sofern dem Bürgermeister ein geplantes Projekt bekannt ist oder eventuell schon
eingereicht wurde, bis wann wird dies dem Bauausschuss vorgelegt werden?
3. Besteht für die Grundstücke des ehemaligen „Tschugg" Bauers (. 13 in EZ 1426 GB 81102
Amras sowie EZ 1431 GB 81102 Amras zugeschriebenen Grundstücke 27, 28, 3011, 3012, 31,
3211 und 3212) eine Flächenwidmung?
a. Wenn ja, in welcher Form?
4. Besteht für die in Frage 3 genannten Grundstücke ein Bebauungsplan?
a. Wenn ja, wie sieht dieser im Detail aus?
5. Welche bauliche Entwicklung lässt ein eventuell bestehender Bebauungsplan auf den
Grundstücken zu dh welche Grenzen bezogen auf die Baumassendichte sind derzeit
in Geltung?
6. Ist für die genannten Grundstücke im ÖROKO 2.0 eine räumliche Entwicklung
vorgesehen?
a. Wenn ja, wie sieht diese im Detail aus?
7. Ist seitens des Bürgermeisters oder der Stadtplanung bei einer baulichen Entwicklung
der Grundstücke ein Architekturwettbewerb wünschenswert bzw vorgesehen?
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CiJ