Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf

- S.303

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2023
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
0J
für Innsbruck
(zu Punkt 55.2)

STRin Mag. a Christine Oppitz-Plörer

Maria- Theresien- Straße 18,

Stadtmagistiat lnnst>ruck
eingelangt am

~

25. Mai 2023
_
L1 , "-- F !; 1 2 o? 3

6020 Innsbruck
info@fuer-innsbruck.at

www.fuer-innsbruck.at

"/" n

Geschäflsslafür tememderarund Stadtsenat

Innsbruck, 25.05.2023

Anfrage
TikTok auf städtischen Diensthandys

Bezugnehmend auf einen kürzlich in der Tiroler Tageszeitung erschienenen Artikel wurde
berichtet, dass es in der Landehauptstadt eine „ Art De-facto-Verbot" für die Nutzung von
TikTok gebe. Man könnte zwar die Software herunterladen, eine Nutzung ist aber über die ITAbteilung freizuschalten. Daraus ergeben sich nachstehende Fragen.

Herr Bürgermeister möge folgende Fragen beantworten:

1) Gibt es analog zu einzelnen Bundesländern auch in Innsbruck ein Verbot zur Nutzung
des Dienstes TikTok auf Diensthandys des Stadtmagistrates?
2) Sollte es kein generelles Verbot geben, darf dieser Dienst auf allen Diensthandys der
Stadt Innsbruck installiert werden?
3) Sollte es eine (teilweise) Einschränkung bei der Installation von TikTok auf Diensthandys
geben, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Zuordnung Organisationseinheit) sind
berechtigt diesen Dienst zu installieren und zu nutzen?
4) Welchen Vorteil hat bzw. welche Ziele verfolgt die Landeshauptstadt Innsbruck mit der
Nutzung des Dienstes TikTok auf städtischen Diensthandys?