Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf
- S.312
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(zu Punkt 55.7)
GEMEINDERATSFRAKTION
DIE UNBESTECHLICHEN
GERECHTESINNSBRUCK
~w.gerechtes mnsbruck at
Ra1haus• Mana-Theres1en •Straße 18 i A·6020 Innsbruck
Stadtmag,
nnsbruck
eingelangt am
_ 25. Mai 2023
C
:"ft,/2 -A-F /56/ 20,,23
ltöesch&flsslelle für Gememderat und Stadtsenat
Innsbruck, am 25.05.2023
ANFRAGE
bzgl. der zur Vefügungstellung von schriftlichen Anfragebeantwortungen erst einen Tag vor der
Gemeinderatssitzungen durch Bürgermeister Georg Willi.
Begründung:
Bisher war es üblich, dass der Bürgermeister die schriftlichen Anfragebeantwortungen den
Gemeinderatsfraktion zeitgleich 5 Werktage vor der Gemeinderatssitzung zur Verfügung gestellt
hat, bis auf wenige Ausnahmen bzw. die schriftlichen Beantwortungen dringender Anfragen. Ab
sofort teilt der Bürgermeister mit, dass schriftliche Anfragebeantwortungen erst einen Tag voräer
Gemeinderatssitzung zu Verfügung gestellt werden, und selbiges ohne jegliche Begründung auch wenn selbiges gemäß Geschäftsordnung des lnnsbrucker Gemeinderates nach derzeitiger
Rechtsauslegung möglich ist.
Mit welcher Begründung stellt der lnnsbrucker Bürgermeister den Gemeinderatsfraktionen
die schriftlichen Anfragebeantwortungen beginnend mit Mai 2023 erst einen Tag zur
Verfügung bzw. ist es richtig, dass Anfragebeantwortungen mehr als 5 Werktage vor der
Sitzung des lnnsbrucker Gemeinderates am 25. Mai 2023 bereits fertiggestellt waren und
selbige vom Bürgermeister trotzdem bis einen Tag vor der GR-Sitzung unter Verschluss
gehalten wurden - und wenn ja, mit welcher Begründung wurde selbige bis einen Tag vor
der GR-Sitzung
unter Verschluss gehalten
bzw.
um welche
schriftlichen
Anfragebeantwortungen handelte es sich?
Gemäß § 18, Geschäftsordnung des lnnsbrucker Gemeinderates, gibt der Fragesteller, die
Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck , bekannt, dass er eine Anfragebeantwortung durch
den Bürgermeister selbst ausdrücklich begehrt.
Gerald Oepaoli, Gemeinderat