Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf

- S.325

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(zu Punkt 56.7)

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

2 5. Mai 2023

Ci3-n:; R.- }.r" /,AA"l. f Zo-Z.3

Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Mobil-Telefon: +43 664 454 0129
E-Mail: janine.bex@gruene.at

Janine Bex. BSc
Stv. Klubobfrau der lnnsbrucker Grünen

Innsbruck, 25.05.2023
ANTRAG

Betreff: Geschwindigkeitsreduktion TEMPO 30 km/h Könlg-Laurin-Straße
Der Gemeinderat möge beschließen: Im Bereich der König-Laurin-Straße wird eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h verordnet.

Begründung: Durch eine Geschwindigkeitsreduktion auf Tempo 30 km/h ergeben sich in diesem Teilstück zwischen zwei Tempo-30 Straßen, für die sich dort aufhaltende Bevölkerung nennenswerte Vorteile1 wie u.a. die
Erhöhung der Verkehrssicherheit und eine Lärmreduktion. Der Bereich ist nur einseitig mit einem Gehsteig ausgestattet und aufgrund der beiden Bushaltestellen und Einfahrt zur Tiefgarage des Einkaufszentrums Sillpark
ohnehin immer wieder im Verkehrsfluss von 50 km/h durchbrochen. 2 Somit würde eine Einführung einer 30 km/h
Beschränkung den Verkehrsfluss stark harmonisieren und auch die Sicherheit sowie die Lebens- und Aufenthaltsqualität massiv steigern.

Verkehrsfluss: Bei 30 km/h nehmen die Anzahl und das Ausmass der Beschleunigungs- und Bremsmanöver der Autolenkenden ab, wodurch der rollende Verkehr flüssiger wird. Die
Einmündung via Seitenstrassen wird bei niedrigeren Geschwindigkeiten erleichtert, die Kapazität des MIV-Netzes erhöht.
Bedeckung: Für die Verordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h ist keine Bedeckung not-

Janine Bex, BSc

1

httos:U vcoe.at/oublikatjonen/ maqazin/ detail/vcoe-magazin-2023-01-tem oo-30-eioe-massnahme-mit-vielfachen-vorteilen
2 vgl. Städtekonferenz Mobilität: Geschwindigkeiten für lebenswerte Städte:
httos://skm-cvm.ch/ cmsfües/ 230321 skm t30 oositionsoaoier d. odf

Die lnnsbrucker Grünen • Maria-Theresien-Straße 18/1 • 6020 Innsbruck