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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf

- S.48

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- 539 -

Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Die Frage von GRin Mag.a Seidl hat
sich auf die Ratenverlängerung von
25 Jahre auf 30 Jahre bezogen, und wie
sich das auf die Zinsbelastung auswirkt.
Das ist dann pauschal und wird eingefroren.
Wissen Sie dazu Genaueres oder welche
Auswirkungen das hat?

werden, um eine Photovoltaik-Anlage
auf dem Dach auf Kosten des Mieters
"Burton" zu errichten (Errichtungskosten Mieter ca. € 170.000,--). Über die
Nutzung des Daches für die projektierte
Photovoltaik-Anlage wird mit "Burton"
ein Dachnutzungsvertrag abgeschlossen. Das Dienstbarkeitsentgelt beträgt
20 % an den Einnahmen vom nicht für
den Eigenverbrauch produzierten, also
in das Netz eingespeisten Strom. Nach
Berechnungen der ausführenden Firma
erzielt die Stadt dadurch jährliche Einnahmen in Höhe von ca. € 4.000,--. Die
Mag.-Abt. IV, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und bevollmächtigt, die näheren Details dieses Rechtsgeschäftes zu regeln.

Bgm. Willi: Ich kenne die näheren Details
hier leider nicht. Das haben unsere Fachleute in der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, gemacht.
GR Appler: Darf ich kurz aufklären? Der
Leiter der Wohnbauförderung des Landes
Tirol hat uns in einer Sitzung erklärt, dass
eine Verlängerung der Laufzeit der Darlehen nur bei sehr wenigen Projekten möglich
ist. Eine Verlängerung sieht nämlich vor,
dass die Gesamtkreditbelastung nicht steigen darf.
Das heißt, man darf nur verlängern, wenn
man es zusammenbringt, die Zinsrate so
hinunterzubringen, dass der Gesamtbetrag
dadurch nicht höher wird. Wenn das mit der
Wohnbauförderung geklärt ist, dann ist
diese Vorgabe auch gegeben.
Beschluss (bei Stimmenthaltung von NEOS,
2 Stimmen; einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
17.05.2023 (Seite 538) wird angenommen.
23.

IV 7032/2023
Stadt Innsbruck, Dachsanierung
Haller Straße 111 zur Errichtung
einer Photovoltaik-Anlage durch
die "Burton" Sportartikelgesellschaft m.b.H.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 17.05.2023:
1.

2.

Die Stadt Innsbruck stimmt der Finanzierung der Dachsanierung laut vorliegendem Bericht der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) des stadteigenen Gebäudes Hallerstraße 111 in
Höhe von € 421.000,-- inklusive einer
Reserve von 10 % zu.
Mit diesem Finanzmitteleinsatz können
neben der Dachsanierung die technischen Voraussetzungen geschaffen

GR-Sitzung 25.05.2023

3.

24.

Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Liegenschaftsverwaltung, wird beauftragt im Juni 2023 einen Nachtragskredit in der entsprechenden Höhe einzubringen.
IV 7303/2023
Innsbrucker Immobiliengesellschaft (IIG) / Projektbericht "Veranstaltungssaal Reichenau - Diskussionsvorlage" vom 09.05.2023

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 17.05.2023:
Die Stadt Innsbruck nimmt den IIG-Projektbericht "Veranstaltungssaal Reichenau Diskussionsvorlage" vom 09.05.2023 zur
Kenntnis.
Beschlussvorschlag 1. b) des vorliegenden
IIG-Projektberichtes wird zugestimmt:
Durchführung des Wettbewerbs "Junges
und studentisches Wohnen" Reichenauer
Straße 149 (ehemaliger Sandwirt) mit einem
um 50 m2 vergrößerten Multiraum mit
200 m2, dieser Flächenzuwachs von 50 m2
finanziert mit Baukostenzuschuss der Stadt
Innsbruck. In Verbindung mit dem Gastraum
der Gastronomie von ca. 100 m2 stünden
sodann ca. 300 m2 zur Verfügung.
Beschlussvorschlag 2. a) des vorliegenden
IIG-Projektberichtes wird zugestimmt: