Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf
- S.68
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 559 -
Jetzt stellt sich aber für mich die Frage, warum die Tiroler Soziale Dienste GmbH
(TSD), trotz solcher Gewinnsumme, einen
Subventionsantrag in Höhe von € 16.000,-stellt. Ich finde es nicht in Ordnung, dass die
Stadt Innsbruck die genannte Summe - frei
nach dem Motto "melken wir einmal die Kuh
und schauen, was rauskommt" - zahlen soll.
Darüber hinaus fehlt auch bei diesem Akt
die Zeichnung. Sie bekommen die Kontrollen bezüglich Zeichnungen, Ausweise oder
Passkopien einfach nicht in den Griff, Herr
Bürgermeister.
Des Weiteren ist mir am Ende dieses Aktes
folgender Vermerk aufgefallen: "Ausweisdokumente - Einschränkung des Zugriffs". Darunter steht geschrieben, dass die Ausweisdokumente aus Datenschutzgründen entfernt wurden. Was bedeutet das? Gilt das
für die ganze Subventionsordnung bzw. alle
Subventionsansuchen oder nur für jenes
der Tiroler Soziale Dienste GmbH (TSD)?
Infolgedessen bitte ich noch einmal zu überdenken, ob wir in diesem Fall wirklich eine
Subvention in einer solchen Höhe auszahlen sollen, besonders, weil die TSD genügend Gewinn im Jahr 2021 erzielen konnte.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Wie vorhin angekündigt, werden die
genannten Mängel gründlich abgearbeitet.
Im Stadtsenat wurde vereinbart, dass man
dieser Thematik noch etwas Zeit schenkt
und man einen Termin vereinbaren wird, bei
welchem die Unklarheiten geklärt werden
sollen.
StR Federspiel: Zur Geschäftsordnung!
Wird darüber noch aufgeklärt, warum diese
Subvention in Höhe von € 16.000,-- ausbezahlt werden soll, wenn ein dementsprechender Bilanzgewinn verzeichnet werden
konnte? Ich bin der Meinung, dass man diesen Punkt eigentlich absetzen müsste.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: MDin Mag.a Herlitschka, MSc, können
Sie uns noch einmal erklären, was wir bereits im Stadtsenat besprochen haben, bezüglich Datenschutz und der Zeichnung von
Subventionsansuchen?
MDin Mag.a Herlitschka, MSc: Wir planen
zu diesem Thema ein Gespräch. Es hat
dazu auch schon einen Terminvorschlag
gegeben. Nur leider hatten damals nicht alle
GR-Sitzung 25.05.2023
dafür notwendigen Gesprächsteilnehmenden Zeit. Es wurde bereits ein neuer Termin
nach dem 12.06.2023 angesetzt und alle,
die daran teilnehmen wollen, wissen darüber Bescheid, da ich diese Information sofort ausgesandt habe.
Ich vermute, die Schilderung von GR Kunst
rührt von dem her, was uns GRin Heisz zuletzt erläutert hat, und zwar, dass im Kulturausschuss alle möglichen Dokumente hochgeladen waren. Tatsächlich ist das aber
nicht so vorgesehen - stattdessen ist eine
Rechtmäßigkeitsüberprüfung der Identität
geplant, sprich eine Prüfung der Identität
durch eine Dienststelle im Stadtmagistrat.
Diese Rechtsmäßigkeitsüberprüfung soll
dann entweder elektronisch vermerkt oder
ein Häkchen gesetzt werden, dass es geprüft und für in Ordnung befunden wurde.
Auf dieser Basis würden keine Identitätsnachweise mehr mit den Akten weitergeleitet werden. Die finale Besprechung dazu
gibt es aber erst.
(StR Federspiel: Und in Hinblick auf die
Subvention in Höhe von € 16.000,--?)
Damit bin ich nicht befasst, tut mir leid.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Das also zur ersten Aufklärung.
StR Federspiel: Wenn über die Summe der
Subvention nicht aufgeklärt werden kann,
dann muss der Punkt abgesetzt werden, da
man in einem solchen Fall nicht darüber abstimmen kann.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Dieser Punkt wurde bereits im Ausschuss für Bildung, Gesellschaft und Diversität behandelt. Aufgrund der Unterlagen
wissen wir, dass die FPÖ dagegen gestimmt hat - deshalb müssten Sie einen Antrag auf Absetzung des Punktes von der Tagesordnung stellen. Allerdings habe ich diesen noch nicht vernommen. Wenn Sie die
Absetzung aber ersuchen, nehme ich das
freilich zur Kenntnis und lasse darüber abstimmen.
StR Federspiel: Ich ersuche, den
Akt von der Tagesordnung abzusetzen.