Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf
- S.93
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- 584 -
dem Kultur- und Sportverein "Treffpunkt am
Lohbach" eine Jahressubvention in Höhe
von € 2.000,-- zu gewähren.
der Live Events Innsbruck GmbH eine Jahressubvention in Höhe von € 0,-- zu gewähren.
GR Kunst: Die Unterschrift des Kassiers
fehlt und ist nachzureichen. Jene des Obmannes ist vorhanden, aber es sind zwei
Unterschriften vorgeschrieben.
GRin Dengg: Ich stelle folgenden Abänderungsantrag:
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Wir werden dies weiterleiten.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Kulturausschusses vom
03.05.2023 (Seite 584) wird angenommen.
Der Gemeinderat möge beschließen:
In Abänderung zum Amtsvorschlag ist der
Live Events Innsbruck GmbH eine Jahressubvention 2023 in Höhe von € 50.000,-- zu
genehmigen.
Dengg und Federspiel, beide eigenhändig
Dem Soliarts wird für das Konzept "Invisible" eine Subvention in Höhe von
€ 3.000,-- genehmigt.
GR Kunst: Das Ansuchen wurde bereits
zum zweiten Mal abgelehnt. Ich würde daher gerne die Begründung dafür wissen. Die
Aussage, dass es sich dabei um eine Personenkapitalgesellschaft handelt, ist mir zu
wenig. Wir haben in diesem Haus schon für
andere solche Gesellschaften Subventionen
genehmigt. Ich darf an die Gans Anders
GmbH, die Bergisel BetriebsgmbH und an
die Muttereralm Bergbahnen ErrichtungsgmbH erinnern.
39.1.12 Maglbk/41052/SUB-KU/3
GRin Heisz: Seitens des Kulturausschusses?
39.1.10 Maglbk/51745/SUB-KU/2
Soliarts, Konzept "Invisible"
Beschluss (bei Stimmenthaltung von "Für
Innsbruck" {FI}, 7 Stimmen; einstimmig):
Kunstraum Innsbruck, Fair
Pay 2023
GR Kunst: Nein, in diesem Gemeinderat.
Der Antrag des Kulturausschusses vom
03.05.2023 (Seite 584) wird angenommen.
GRin Heisz: Ich kann jetzt nichts über die
Mutteralm Bergbahnen ErrichtungsgmbH
sagen, da ich nur für den Bereich Kultur zuständig sind. Die Live Events Innsbruck
GmbH betreibt Discos. Das erste oder
zweite Ansuchen - das kann ich jetzt nicht
mehr genau sagen - bezog sich darauf,
dass billigere Getränke angeboten werden.
Der Kulturausschuss sieht es jetzt nicht unbedingt als Aufgabe, dieses Begehren mit
einer Subvention zu fördern. Das zweite Ansuchen betraf KünstlerInnen, die sich dort
einmieten wollen, die Miete zu vergünstigen. Das Pferd müsste umgekehrt aufgezäumt werden, dass die KünstlerInnen oder
die MusikerInnen um eine Subvention ansuchen. Wir können nicht den Vermieter mit
einer Kultursubvention sponsern, denn das
ist nicht möglich. Das ist im Bereich der Kultursubventionen nicht machbar.
39.1.13 Maglbk/46990/SUB-KU/2
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und GERECHT, 8 Stimmen):
GRin Heisz referiert den Antrag des Kulturausschusses vom 03.05.2023,
dem Kunstraum Innsbruck für die Veranstaltung Fair Pay 2023 eine Subvention in Höhe
von € 765,-- zu gewähren.
GR Kunst: Die Vollmacht von Vorstandsmitglied Karl Zimmermann bezieht sich nur
auf die 3-Jahresverträge. Eine entsprechende Vollmacht ist nachzureichen bzw.
zu klären, ob die vorliegende Vollmacht
ausreichend ist.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Wir werden das abklären.
Beschluss (einstimmig):
Live Events Innsbruck GmbH,
Jahressubvention 2023
GRin Heisz referiert den Antrag des Kulturausschusses vom 03.05.2023,
GR-Sitzung 25.05.2023
Der Abänderungsantrag von GRin Dengg
und Mitunterzeichner (Seite 584) wird abgelehnt.