Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 05_Kurzprotokoll_14.06.2018.pdf
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auf Grund angemeldeter
Kosten:
€ 5,0 Mio.
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Abschlusskosten (noch
nicht beauftragt und
inklusive Parkplatzerweiterung WEST):
€ 3,4 Mio.
In Summe als Kapitalrücklage
€ 8,4 Mio.
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Aufstockung Eigenkapital
als Stammkapital
€ 2,6 Mio.
wird ebenfalls ein Nachtragskredit
in Höhe von € 11 Mio. aus der außerordentlichen Haushaltsstelle
Vp. 5/898000-775100, Kapitaltransferzahlungen Patscherkofelund Hungerburgbahn/Nordkettenbahnen, gewährt.
3.
4.
Die Finanzierung dieses Nachtrages
gemäß Punkt 1. und 2. erfolgt durch
ein Kommunaldarlehen, welches nach
Möglichkeit bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) aufzunehmen ist.
Dabei ist zu prüfen, ob der Minderverbrauch im Zuge des Straßen- und Regionalbahnprojektes bzw. bei der zugehörigen Kreditrahmenvereinbarung
mit der EIB (€ 150 Mio.) dafür verwendet werden kann.
Für die Betriebsabgänge aus den Saisonen 2016/17 und 2017/18 wird aus
Vp. 1/898000-755200 ein Nachtragskredit in Höhe von € 384.000,-- eingeräumt.
Dieser Betrag resultiert aus einem
Abgang von € 250.000,-- aus der Saison 2016/17 und den Planzahlen für
2017/18 in Höhe von € 134.000,--.
Die Bedeckung dieser Kosten erfolgt
durch Mehreinnahmen bei der Kommunalsteuer.
5.
Dem ursprünglichen Projektbeschluss
folgend, werden die Fachdienststellen
beauftragt, die avisierte 50%-ige Kostenbeteiligung des Landes Tirol für
die Beleuchtung der Piste Heiligwasserwiese abzustimmen und alle notwendigen Veranlassungen zu treffen,
um diese für die Stadt Innsbruck zu
lukrieren.
GR-Sitzung 14.06.2018
4.
IV 14810/2017
IV 6091/2014
InnenSTADT-Garage (Sowi-Garage), Reduktion der Haftungshöhe
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
05.06.2018 wird in der nicht öffentlichen
Sitzung referiert.
5.
IV 7698/2018
Diverse Subventionen für das
Haushaltsjahr 2018
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 05.06.2018:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck beschließt, aufbauend auf die
eingegangenen Ansuchen, beiliegende
Subventionen für das Haushaltsjahr 2018.
6.
Maglbk/13480/PW-STS/13
Elektrofahrzeuge und Kraftfahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb, Verlängerung
der Befreiung von der Parkabgabepflicht
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von ÖVP, 5 Stimmen; gegen NEOS,
2 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 13.06.2018:
Die Befreiung von der Parkabgabepflicht
für das Parken von Fahrzeugen und für
Kraftfahrzeuge mit rein elektrischem Antrieb (Batterieelektrofahrzeuge) mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb wird bis
31.12.2018 verlängert (siehe Verordnungsentwurf Beilage A).