Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 05_Kurzprotokoll_29_05_2019_gsw.pdf

- S.5

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-5-

Straße 4 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F1), gemäß § 36
TROG 2016, wird beschlossen.

neuer Räumlichkeiten für die Sozial-Einrichtungen "KOMFÜDRO" und "Abrakadabra" bereitgestellt werden können.

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden flächenwidmungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.

Dengg, Federspiel, Grégoire und Lassenberger, alle eigenhändig

12.

Maglbk/22943/SP-BB-IN/1
Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. IN-B38,
Innenstadt, Bereich BlasiusHueber-Straße 4 (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. IN-B17
und Nr. IN-B17/1), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2016

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GRin Heisz; gegen FPÖ, ÖVP, FRITZ,
GERECHT, TSB, ALI, StRin Mag.a Mayr
und GR Mag. Kuprian, 19 Stimmen):

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, NEOS
und ALI; 11 Stimmen):
Dem von StRin Dengg und MitunterzeichnerInnen eingebrachten dringenden Antrag wird die Dringlichkeit nicht zuerkannt,
weshalb der Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugeführt
wird.
14.

Behandlung eingebrachter Anträge der Sitzung des
Gemeinderates vom 25.04.2019

14.1

GfGR/96/2019
Infrastrukturelle Verbesserungen
am Innufer entlang des HerzogSiegmund-Ufers und der FranzGschnitzer-Promenade im Bereich der Universität Innsbruck
(GRin Mag.a Klingler-Newesely)

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.05.2019:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. IN-B38, Innenstadt, Bereich Blasius-Hueber-Straße 4 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. IN-B17 und
Nr. IN-B17/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Mag.a Klingler-Newesely in
der Sitzung des Gemeinderates am
25.04.2019 eingebrachte Antrag wird dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zugewiesen.
14.2

13.

Einbringung und Behandlung eines dringenden Antrags

13.1

GfGR/111/2019
Erweiterung von Sozial-Einrichtungen, Suche nach geeigneten
Immobilien (StRin Dengg)

Der Gemeinderat möge beschließen:
Herr Bürgermeister wird ersucht, im Rahmen seiner Funktion als Vertreter der Gesellschafterin Stadt Innsbruck mit den leitenden Organen der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) in Kontakt zu
treten, um prüfen zu lassen, inwieweit geeignete Immobilien für die Schaffung
GR-Sitzung 29.05.2019

GfGR/97/2019
Innsbrucker Kindergarten- und
Pflichtschulkinder, lückenlose
Sommerferienbetreuung
(GRin Mag.a Klingler-Newesely)

Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Mag.a Klingler-Newesely in
der Sitzung des Gemeinderates am
25.04.2019 eingebrachte Antrag wird dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zugewiesen.