Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 06-2023-06-15-GR-Protokoll.pdf
- S.140
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(zu Punkt 35.10)
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
2 5. Mai 2023
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INNSBRUCK
GeschäftsstellefürGemeinderatundStadtsenat
Mobll-Telefon: +43 664 454 01 29
E-Mail:ianine.bex®aruene.at
Janine Bex, BSc
Stv. Klubobfrauder InnsbruckerGrünen
Innsbruck, 25. 05. 2023
ANTRAG
Betreff:GeschwindigkeitsreduktionTEMPO30 km/h König-Laurin-Straße
Der Gemeinderat möge beschließen: Im Bereich der König-Laurin-Straßewird eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeitauf 30 km/h verordnet.
Begründung: Durch eine Geschwindigkeitsreduktion auf Tempo 30 km/h ergeben sich in diesem Teilstück zwisehen zwei Tempo-30 Straßen, für die sich dort aufhaltende Bevölkerung nennenswerte Vorteile1 wie u.a. die
Erhöhung der Verkehrssicherheit und eine Lärmreduktion. Der Bereich ist nur einseitig mit einem Gehsteig aus-
gestattet und aufgrund der beiden Bushaltestellen und Einfahrt zur Tiefgarage des Einkaufszentrums Sillpark
ohnehin immer wieder im Verkehrsfluss von 50 km/h durchbrachen. 2 Somit würde eine Einführung einer 30 km/h
Beschränkung den Verkehrsfluss stark harmonisieren und auch die Sicherheit sowie die Lebens- und AufenthaltsQualität massiv steigern.
Verkehrsfluss: Bei 30 km/h nehmen die Anzahl und das Ausmass der Beschleunigungs- und Bremsmanöver der Autolenkenden ab, wodurch der rollende Verkehr flüssiger wird. Die
Einmündung via Seitenstrassen wird bei niedrigeren Geschwindigkeiten erleichtert, die Kapazität des MIV-Netzes erhöht.
Bedeckun : Für die Verordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h ist keine Bedeckung notwendig.
Janine Bex, BSc
1 htt s: vcoe.at ublikationen ma azin detail vcoe-ma azin-2023-OI-tem o-30-eine-massnahme-mit-vielfachen-vorteilen
2 vgl. Städtekonferenz Mobilität: Geschwindigkeiten für lobenswerte Städte:
htt s: skm-cvm. ch cmsfiles 230321 skm t30
ositions a ier d. df
Die InnsbruckerGrünen .Maria-Theresien-Straße18/1 . 6020 Innsbruck