Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 06-2023-06-15-GR-Protokoll.pdf
- S.183
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(zu Punkt 37.6)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER
Sachbearbeiter
Telefon
Email
Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 09.06.2023
Geplantes Studentenheim Frau-Hitt-Straße, alternative Nutzungskonzepte;
Zahl MagIbk/54511/GfGR-AF/55/2023;
ANFRAGE von GR Mayer (FRITZ) vom 25.05.2023;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
und Beteiligungsunternehmen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Mayer hat am 25.05.2023 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die
Antworten eingefügt wurden:
Die Stadt Innsbruck plant in der Frau-Hitt-Straße 14 die Errichtung eines Studentenwohnheimes mit insgesamt 130 Plätzen für Studierende. Im November 2022 waren die Ergebnisse des
Wettbewerbs für den Neubau eines Studentenheims am Areal des ehemaligen Klosters der
Herz-Jesu-Missionare in der Frau-Hitt-Straße ausgestellt. Daraufhin wurden Sie als Bürgermeister der Stadt Innsbruck von AnwohnerInnen des geplanten Studentenheimes schriftlich
um einen gemeinsamen Termin bzw. ein Gespräch ersucht. Dies wurde am 22.12.2022 per
Mail aus dem Büro des Bürgermeisters folgendermaßen beantwortet:
"Sehr geehrte Frau xxxxxxxx, ich habe wie besprochen Rücksprache mit Herrn Bürgermeister Willi gehalten. Er ist nicht bereit dieses Projekt zu diskutieren. Der Wohnraum
in unserer Stadt ist sehr knapp, die Schaffung von modernen und attraktiven Studierendenwohnheimen ist eine der wenigen Möglichkeiten den privaten Wohnungsmarkt zu
entlasten. Das bedeutet auch, dass die Studierendenwohnheime in Innenstadtnähe und
selbstredend in Wohngebieten errichtet werden müssen. Nur so kann garantiert werden,
dass diese Heime keine Durchlaufstellen für Neuankömmlinge sind, sondern längerfristig gerne von Studierenden bewohnt werden. Die Stadt Innsbruck ist sehr dankbar um
die Kooperation mit den Herz-Jesu-Missionaren. Sie können Ihre Bedenken selbstversländlich während der Auflagefrist per Stellungnahme vorbringen."
Auch die Bitte um einen persönlichen Termin wurde den dort betroffenen AnwohnerInnen von
Ihnen untersagt. Aus diesem Sachverhalt ergeben sich folgende Fragen:
Frage 1:
Laut "tiris" des Landes Tirol ist das Grundstück Frau-Hitt-Straße 14, wo der Neubau
und die Erweiterung des Studentenheimes geplant sind, als Wohngebiet gewidmet.
Ist eine Umwidmung des Grundstückes geplant?
Antwort:
Ja.